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Über drei Millionen Angebote seit 2017 gesperrt
KBA zieht unseriöse Teile-Angebote aus dem Verkehr
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Auf Veranlassung des KBA konnten demnach u.a. im Onlinehandel über drei Millionen Angebote unzulässiger LED-Leuchtmittel, Fahrradleuchten, Gurtverlängerungen und Warnleuchten im Zusammenwirken mit den Betreibern der Online-Portale gesperrt werden.
Die intensiven Kontrollen des Marktes durch das KBA hätten in Deutschland zu einer massiven Verringerung des Angebots ungenehmigter Fahrzeugteile geführt und gleichzeitig das Bewusstsein der Händler in Bezug auf die einzuhaltenden Vorschriften nachhaltig gefördert, sagt KBA-Präsident Richard Damm. "Die Marktüberwachung zeigt Wirkung. Wir werden die Kontrollen vor Ort, in Online-Portalen und im Dialog mit dem Handel kontinuierlich fortsetzen." Das Vorgehen unterstütze auch einen fairen Wettbewerb im Handel.
Mit Inkrafttreten der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (6. StVGuaÄndG) am 29. November 2016 wurde dem KBA die Aufgabe der bundesweiten Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik übertragen. Das betrifft u.a. Ordnungswidrigkeiten wegen des Feilbietens von Fahrzeugteilen, die der Typgenehmigungspflicht bzw. der Bauartgenehmigungspflicht unterliegen, jedoch nicht über eine entsprechende Genehmigung oder Kennzeichnung verfügen. Die Verfahren werden sowohl aufgrund eigener Marktbeobachtung als auch aufgrund von Hinweisen aus der Branche eingeleitet.
