Lesezeit: ~ 2 Minuten
Gericht: Dies gilt auch bei um mehr zehn Prozent falschem Circa-Wert
Urteil: Falsche Kilometer-Angabe führt zu Versicherungsentfall
Wer nach einem Kfz-Diebstahl der Versicherung einen falschen Kilometerstand nennt, verliert in aller Regel den
Versicherungsschutz komplett. Dies gilt auch dann, wenn die unzutreffende Angabe mit einem Circa-Zusatz erfolgt,
entschied jetzt das Landgericht Coburg.
Dem späteren Kläger war sein Fahrzeug in Polen entwendet worden. In seiner Schadensanzeige an die Versicherung teilte
er zur Laufleistung des Pkws "ca. 130.000 km" mit. Tatsächlich war der Tacho bereits ein knappes Jahr vor dem Diebstahl
bei einem Kilometerstand von just 130.000 ausgewechselt worden. Nachdem die Versicherung das herausgefunden hatte,
lehnte sie die Schadensregulierung ab und entzog dem Bestohlenen den Versicherungsschutz für den Schadensfall.
Daraufhin erhob dieser Klage auf Zahlung von rund 8.300 Euro.
Ohne Erfolg, denn das Landgericht Coburg gab dem Versicherer Recht (Urteil vom 23.03.2007, -14 O 122/07 -).
Die Frage nach der Gesamtlaufleistung des Pkws zum Diebstahlszeitpunkt sei zur Feststellung der Entschädigungshöhe
erforderlich und damit sachdienlich, so das Gericht. Für den Wert des Fahrzeuges komme es nämlich entscheidend auf
den Kilometerstand an. Das gelte auch für ältere Fahrzeuge mit relativ hoher Laufleistung. Nach seinen eigenen Angaben
sei der Kläger nach dem Tachowechsel aber jedenfalls zweimal mit dem Pkw in Polen gewesen und habe dabei mindestens
4.000 Kilometer zurückgelegt. Außerdem habe sein Sohn den Wagen werktäglich genutzt, um zur Arbeitsstelle zu gelangen, was
mindestens weitere 9.680 km bedeute.
Insgesamt betrage die Fahrstrecke damit - selbst ohne sonstige kleinere Fahrten
- jedenfalls 13.680 km und liege
damit mehr als zehn Prozent über dem vom Kläger mitgeteilten Circa-Wert. Diese Falschangabe sei geeignet, die berechtigten
Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden. Und aufgrund der erheblichen Abweichung sei auch von einem
erheblichen Verschulden des Klägers auszugehen.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten
Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht.
Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|