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Gericht: Fahrerlaubnis-Entzug nach 300 Parkverstößen in drei Jahren rechtmäßig
Urteil: Dauer-Falschparker verlieren Führerschein
Unter Hinweis darauf forderte sie das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) auf, ihre Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen. Die Frau kam der Aufforderung nicht nach. Daraufhin entzog ihr das LABO die Fahrerlaubnis mit sofortigem Vollzug.
Der dagegen von der Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Berlin eingereichte Eilrechtsschutzantrag blieb ohne Erfolg. Zur Begründung heißt es in der Entscheidung (Beschluss vom 09.05.2007;
So verhalte es sich hier. Nach der ständigen Rechtsprechung des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg würden bereits 30 bis 40 Parkverstöße innerhalb eines kürzeren Zeitraumes den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Der erstmals im gerichtlichen Verfahren von der Antragstellerin vorgebrachte Behauptung, sie habe die Verstöße nicht begangen, hat das Gericht nicht geglaubt. Denn sie habe noch gegenüber dem LABO behauptet, sie sei mangels Geldwechselmöglichkeit "gezwungen" gewesen, ihre Fahrzeuge ohne Geldeinwurf in den "Parkraumbewirtschaftungszonen" zu parken.











