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Bußgeld und Punkt in Flensburg für Abstellen auf öffentlichem Gelände
Saisonkennzeichen: Nur auf Privatgrundstück überwintern
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| Während des "Winterschlafs" | ADAC |
| dürfen Kfz nur auf privatem Grund stehen | |
Bei Verstößen riskiert der Halter neben dem kostenpflichtigen Abschleppen ein Bußgeld von 40 Euro - und damit nicht zuletzt einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Eine unerlaubte Spritztour bei schönem Wetter schlägt gleich mit drei Punkten und 50 Euro zu Buche. Vor allem aber drohen bei Unfällen straf-, versicherungs und vor allem haftungsrechtliche Konsequenzen. Streng genommen darf das Fahrzeug noch nicht einmal angelassen werden. Probefahrten oder Werkstattbesuche sind nur mit einem Kurzzeitkennzeichen möglich.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Abgasuntersuchungen (HU/AU) sollten nach Möglichkeit nicht in den Zeitraum der Winterpause fallen. Ansonsten müssen sie während des ersten Monats der nächsten Zulassungsperiode nachgeholt werden. Ebenfalls wissenswert: Da Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen rechtlich nicht stillgelegt sind, muss der Halter beim Verkauf umgehend die Zulassungsstelle informieren.
Der Zulassungszeitraum beim 1997 eingeführten Saisonkennzeichen liegt zwischen mindestens zwei und höchstens elf Monaten im Jahr und muss zusammenhängend sein. Typischer Zeitraum ist 03-10, also März bis einschließlich Oktober.












