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Freitag, 19. April 2024
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Stolpe und Zypries planen StVG-Änderung / Auch Vorstellen strafbar?

Künftig Gefängnisstrafe für Kilometerzähler-Manipulation

Siehe Bildunterschrift
Gesetzesvorhaben: Künftig VW/ak
Gefängnisstrafe für "Tachojustierer"
Die Sachlage ist klar: Wer den Kilometerzähler am Auto manipuliert und anschließend beim Gebrauchtwagenverkauf den niedrigeren Kilometerstand als Wahrheit ausgibt, um sich damit einen Vorteil zu verschaffen, macht sich nicht nur schadenersatzpflichtig, sondern auch strafbar.

Das alleinige Verstellen des Wegstreckenzählers ist jedoch bisher nicht strafbar - wofür es unter juristischen Gesichtspunkten durchaus gute Gründe gibt: Warum soll nicht jeder mit seinem Eigentum, also seinem Auto, machen können, was er will, solange er anderen damit nicht schadet?

Andererseits jedoch wird das Zurückdrehen des Zählers in nahezu allen Fällen nur wegen des anschließenden Betruges vorgenommen, auf den viele Käufer auch tatsächlich hereinfallen. Eine ganze Branche lebt von den im Internet ebenso wie in vielen Zeitungen beworbenen sogenannten "Tachojustierungen". Daher spricht auch einiges dafür, bereits den Vorgang des Verstellens als solchen zu bestrafen - ganz so wie etwa bei Urkundenfälschungen.

Ein solches Gesetzesvorhaben hat jetzt Verkehrsminister Dr. Manfred Stolpe in Absprache mit seiner Kollegin aus dem Justizministerium, Brigitte Zypries, angekündigt. Die Vorschrift soll ins Straßenverkehrsgesetz (StVG) eingearbeitet werden; als Strafandrohung sind Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geplant. Bestraft werden sollen dabei auch jene, die im Auftrag des Besitzers die Manipulationen vornehmen.

Laut ADAC sollen nach dem neuen § 22b StVG "Einwirkungen auf den Wegstreckenzähler oder den Messvorgang, die mit dem Ziel erfolgen, die Messdaten zu verfälschen", bestraft werden können - damit wäre tatsächlich auch das Vorstellen des Zählers unzulässig, Betriebsstundenzähler an manchen Nutzfahrzeugen oder Baumaschinen aber außen vor gelassen. Darüber hinaus wird es auch verboten, Computer-Programme herzustellen, die zur Verfälschung von Messdaten dienen. Damit wird gleichzeitig auch die Werbung für solche Dienste unzulässig.

"Mit dem Gesetz schützen wir insbesondere Käuferinnen und Käufer von Gebrauchtwagen besser vor Übervorteilungen. Der Kilometerstand eines Kraftfahrzeuges ist schließlich ein ganz wesentlicher Punkt bei der Kaufentscheidung", sagte Zypries am Freitag in Berlin. Die Ministerin ist nach Darstellung des ADAC erst durch dessen kürzliche Titelgeschichte in der Clubzeitschrift "Motorwelt" auf die Gesetzeslücke - wenn man sie denn als eine betrachtet - aufmerksam geworden. Der ADAC begrüßte die Initiative denn auch ausdrücklich; ebenso der Automobilclub von Deutschland (AvD). Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) sprach von der Erfüllung einer seit Jahren erhobenen Forderung.

Die Autoindustrie hatte zwar einige Anstrengungen unternommen, um die Zähler fälschungssicher zu gestalten, dabei aber die Erfahrung machen müssen, dass die Betrüger früher oder später die Mechanismen knackten - was umso leichter war, da kaum eine Werkstatt über Geräte verfügt, solche Manipulationen aufzudecken.

Andererseits hätte sich das Problem dennoch im Laufe der Zeit von alleine erledigt: Eine 100%ige Sicherheit gibt es zwar nicht - doch wenn die Manipulation wegen der Sicherheitsmechanismen teurer wird als der anschließende Gewinn beim Verkauf des Fahrzeugs, stirbt die Branche sowieso. Auch der oft behauptete Boom der "Tachofälschungen" darf bezweifelt werden: Bei älteren Autos mit mechanischen Zählern brauchte man weder Spezialisten noch Software - eine einfache Bohrmaschine an der Tachowelle genügte oft.

Stolpe will außerdem die Manipulation von Geschwindigkeitsbegrenzern an Lkw und Bussen künftig mit Freiheitsstrafe sanktionieren. "Wer diese Geräte manipuliert, nimmt bewusst eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer in Kauf. Das werde ich nicht länger dulden", so der Minister.
text  Hanno S. Ritter
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