2.500
Dies ist die 2500. Meldung der Autokiste-Redaktion.
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Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt vor einer neuen betrügerischen Masche im Zusammenhang mit dem Autokauf
und -verkauf via Internet.
Wie die Behörde mitteilt, sind in den letzten Wochen vermehrt Betrugsstraftaten registriert worden. Die Masche
ist simpel: Nachdem ein Pkw zum Kauf im Internet angeboten wurde, melden sich die Täter (zum Teil aus dem Ausland)
telefonisch bzw. per Mail und täuschen ein Kaufinteresse vor. Zur Prüfung des Kaufangebotes bitten sie dann um Übersendung
(per eMail) weiterer Fotos einschließlich des Kfz-Briefes. Nachdem diese individuellen "Unterlagen" bei den Tätern
eingegangen sind, wird das Auto - diesmal von den Betrügern - (erneut) zum Kauf im Internet angeboten. Durch geschickte
Verkaufsverhandlungen werden dabei reale Kaufinteressenten zur Abgabe einer Anzahlung gedrängt. Nach dieser Abwicklung
verschwinden die Täter spurlos, das "angezahlte" Auto wird aber nie ausgehändigt.
Daneben gibt es zahlreiche andere Varianten von Betrügereien im Umfeld des Kfz-Kaufes - meist bei Online-Angeboten,
aber auch beim klassischen Zeitungsinserat. Wenn es sich letztlich auch um Einzelfälle handelt, so rät Autokiste allen
Käufern und Verkäufern zu besonderer Vorsicht und einem gesunden Menschenverstand. Insbesondere darf niemals ein
Kfz-Brief herausgegeben werden und auch nicht als Scan verschickt werden (wohl aber Interessenten vor Ort gezeigt
werden). Ein Scheck sollte möglichst nicht angenommen werden oder nur, wenn er von der Bank endgültig bestätigt
wird. Auch größere Summen von Bargeld sollten auf der Bank eingezahlt werden, bevor weitere Transaktionen stattfinden -
im Zweifel im Beisein des Käufers. Wer als Käufer eine Anzahlung leistet, benötigt eine ordentliche Quittung.
Vor Probefahrten sollte man unbedingt den Führerschein des Interessenten genau prüfen und sich auch den Ausweis zeigen
lassen oder gar als "Pfand" behalten. Im Zweifel das Auto nicht für eine Probefahrt herausgeben, ohne selbst dabei zu sein.
Schließlich sollte in beiderseitigem Interesse ein schriftlicher Kaufvertrag mit konkreten Gewährleistungs-Regelungen und
genauer Fahrzeugbeschreibung angefertigt werden; entsprechende Vordrucke gibt es im Handel oder bei Automobilclubs.