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Kolonne darf nur mit besonderer Vorsicht überholt werden
Jogger lief vor Auto: Fahrerin verurteilt
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Die Rekonstruktion des Unfallhergangs ergab später, dass die Frau den Jogger am Straßenrand bemerkt hatte, wo er zunächst auf der Stelle gelaufen war. Obwohl er sich plötzlich vorwärts bewegte, um die rechte Fahrspur zwischen den haltenden Autos zu überqueren, überholte die Frau die anderen Fahrzeuge. Sie vertraute darauf, dass der Mann in der Mitte der Straße stehen bleiben werde, um sie vorbeizulassen. Der Jogger, der nach rechts in Richtung Gegenverkehr schaute, lief ihr aber genau vor den Wagen.
Die Richter des OLG Köln entschieden, dass die Autofahrerin haften müsse
Den Fußgänger treffe aber eine Mitschuld an dem Unfall. Er sei der Autofahrerin gegenüber wartepflichtig gewesen und hätte nicht einfach über die Straße laufen dürfen, ohne sich zu vergewissern, dass weder von rechts noch von links ein Auto kam. Insgesamt, so entschieden die Richter, hätten beide Unfallbeteiligten den Schaden je zur Hälfte zu tragen.












