Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Montag, 13. Januar 2025
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
ARCHIVAuch in Jugoslawien hat dieses Dokument jetzt wieder Gültigkeit

Auslandsurlaub: Grüne Versicherungskarte nicht vergessen

Bei Auslandsreisen mit dem Auto sollte die Grüne Versicherungskarte auf keinen Fall fehlen. Der ADAC erinnert daran, dass dieses Dokument als Nachweis der Haftpflichtversicherung in folgenden dreizehn Ländern zwingend vorgeschrieben ist: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, die Türkei, Zypern und seit dem 1. März 2002 auch wieder für Jugoslawien (mit Ausnahme des Kosovo).

Die Grüne Karte für Jugoslawien wird nur anerkannt, wenn darin die Gültigkeit für dieses Land (Serbien und Montenegro) eingetragen ist. Grüne Karten, in denen die Länderabkürzung YU durchgestrichen ist, sind ungültig. Das Erfreuliche an dem neuen Abkommen mit Jugoslawien: Autofahrer nach beziehungsweise durch Jugoslawien sparen jetzt eine Menge Geld. In den letzten Jahren musste an der Grenze eine kurzfristige Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von umgerechnet 77 Euro abgeschlossen werden. Der Grund: die Grüne Karte wurde von Jugoslawien nicht anerkannt.

Auf keinen Fall vergessen sollte man die Grüne Karte ferner bei Autoreisen nach Tschechien. Kommt es nämlich in diesem Land zu einem Unfall, wird ein Versicherungsnachweis verlangt. Vergesslichkeit kann aber auch in Polen sehr unangenehme Folgen haben. So drohen dort Kraftfahrern ohne Versicherungsnachweis den Angaben zufolge Geldstrafen bis zu 770 Euro. Autofahrer, die sich ohne Grüne Karte auf den Weg nach Polen machen, haben allerdings die Möglichkeit noch an der Grenze eine Zusatzversicherung für umgerechnet 26 Euro abzuschließen.

Auch wenn in den meisten europäischen Ländern das gültige Autokennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes ausreicht, sei es immer empfehlenswert, die Grüne Karte dabei zu haben. Sonst könne es bei Schadensfällen zu Schwierigkeiten kommen, wenn nicht anhand dieses Dokuments sofort die Versicherungsgesellschaft und die Policen-Nummer nachgewiesen werden könne, so der ADAC.
Zur Autonews-Übersicht date  25.04.2002  —  # 1139
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
Im Kontext: Links zur Meldung
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.