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Auch in Jugoslawien hat dieses Dokument jetzt wieder Gültigkeit
Auslandsurlaub: Grüne Versicherungskarte nicht vergessen
Die Grüne Karte für Jugoslawien wird nur anerkannt, wenn darin die Gültigkeit für dieses Land (Serbien und Montenegro) eingetragen ist. Grüne Karten, in denen die Länderabkürzung YU durchgestrichen ist, sind ungültig. Das Erfreuliche an dem neuen Abkommen mit Jugoslawien: Autofahrer nach beziehungsweise durch Jugoslawien sparen jetzt eine Menge Geld. In den letzten Jahren musste an der Grenze eine kurzfristige Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von umgerechnet 77 Euro abgeschlossen werden. Der Grund: die Grüne Karte wurde von Jugoslawien nicht anerkannt.
Auf keinen Fall vergessen sollte man die Grüne Karte ferner bei Autoreisen nach Tschechien. Kommt es nämlich in diesem Land zu einem Unfall, wird ein Versicherungsnachweis verlangt. Vergesslichkeit kann aber auch in Polen sehr unangenehme Folgen haben. So drohen dort Kraftfahrern ohne Versicherungsnachweis den Angaben zufolge Geldstrafen bis zu 770 Euro. Autofahrer, die sich ohne Grüne Karte auf den Weg nach Polen machen, haben allerdings die Möglichkeit noch an der Grenze eine Zusatzversicherung für umgerechnet 26 Euro abzuschließen.
Auch wenn in den meisten europäischen Ländern das gültige Autokennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes ausreicht, sei es immer empfehlenswert, die Grüne Karte dabei zu haben. Sonst könne es bei Schadensfällen zu Schwierigkeiten kommen, wenn nicht anhand dieses Dokuments sofort die Versicherungsgesellschaft und die Policen-Nummer nachgewiesen werden könne, so der ADAC.











