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Sind die Tiere in einem Gehege, muss der Tierhalter nicht haften
Ziegen auf dem Autodach: Kein Schadenersatz für Kratzspuren
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Ein Mann parkte sein Auto in der Nähe eines Bauernhofs. Der Landwirt hielt unter anderem einige Ziegen. Als der Autobesitzer Stunden später zu seinem Fahrzeug zurückkam, waren Schleif- und Kratzspuren an der Motorhaube, den Kotflügeln, Türen und Scheinwerfern entstanden. Erbost stellte er den Bauern zur Rede. Er war der Meinung, die Ziegen müssten ausgebrochen und auf seinen Pkw geklettert sein. Er verlangte Ersatz der Reparaturkosten, rund 2.000 Euro. Doch der Bauer winkte locker ab. Die Ziegen befänden sich in einem umzäunten Gehege und pflegten nicht auf Autos zu steigen. Der Mann wollte sich so nicht abspeisen lassen und zog wutentbrannt vor Gericht.
Das Landgericht Köln (Urteil vom 18.07.2001,












