archivmeldung Lesezeit ~ 1 Minute
Gericht nimmt grob fahrlässiges Verhalten an
Auch Elfjährige muss aufpassen
Der ADAC berichtet in seiner Rechtszeitschrift DAR (Deutsches Autorecht 2000, Seite 273) über ein Urteil, das vom Landgericht Mainz (Urteil vom 16.11.1999;
Zu dem Unfall war es gekommen, nachdem die Fahrerin eines Pkw vorschriftsmäßig auf der linken Seite einer Einbahnstraße parkte. Als die hinten rechts sitzende Tochter zur Straße hin aussteigen wollte, verkratzte sie beim Öffnen der Tür einen gerade vorbeifahrenden Pkw. Darin sah die Kammer ein grob fahrlässiges Verhalten. Aber auch die Mutter hat sich nach Ansicht des Gerichts nicht richtig verhalten und ihre Aufsichtspflicht in hohem Maße vernachlässigt. Sie hätte das Kind auf die Gefahren beim Aussteigen hinweisen und diesem behilflich sein müssen.











