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Einfahrender Verkehr ist grundsätzlich wartepflichtig
Auffahrt auf Autobahn darf nicht erzwungen werden
Die Richter entschieden, auch eine geringe Beschleunigungsmöglichkeit rechtfertige keinen gewaltsamen Spurwechsel. Der einfahrende Verkehr, so das Urteil, sei grundsätzlich wartepflichtig. Er dürfe nur auffahren, wenn er den durchgehenden Verkehr nicht behindere. Dieser dürfe nicht zum Abbremsen gezwungen werden. Wer nicht in der Lage sei, sich einzufädeln, ohne andere Autofahrer zum Bremsen zu zwingen, der müsse notfalls sein Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten und erforderlichenfalls die Polizei zur Hilfe rufen.
Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Rufnummer 0180-5-254555 (0,24 DM/Min. im Festnetz der DTAG)











