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ARCHIVBußgeld beträgt ab 33 Euro

Italien: Warnwestenpflicht nun doch auch für Ausländer

Italien-Flagge
Die ab 1. April in Italien geltende Tragepflicht von Warnwesten gilt nun offenbar doch auch für ausländische Kraftfahrer. Dies hat nach ADAC-Informationen jetzt die EU-Kommission deutlich gemacht. Es handle sich dabei um eine Verhaltensvorschrift wie etwa ein Tempolimit. Auch deutsche Urlauber müssen also im Bedarfsfall Warnwesten tragen, wenn sie außerorts bei Pannen oder Unfällen ihr Fahrzeug verlassen.

Wer die Vorschrift missachtet, wird mit einem Bußgeld von mindestens 33,60 Euro geahndet. Weil eine Warnweste auch unabhängig von Vorschriften eine äußerst sinnvolle Sache ist, sollte sie sich jeder zulegen. Die Westen sind im Kfz-Zubehörhandel oder auch etwa in den örtlichen ADAC-Geschäftsstellen zu bekommen.
Zur Autonews-Übersicht date  19.03.2004  —  # 2965
text  Hanno S. Ritter
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