Ampel plant kurzfristige Gesetzesänderung / Bessere Projektkommunikation
Anwohner an Umleitungsstrecken sollen Lärmschutz bezahlt bekommen
Menschen, die an einer Umleitungsstrecke wohnen, sollen künftig bei Lärmschutzmaßnahmen finanzielle
Unterstützung erhalten.
Ein entsprechendes Gesetz ist auf dem Weg. Außerdem soll die Kommunikation bei großen Bundesbauprojekten besser
werden.
Autobahn Westfalen
Die Talbrücke Rahmede im Zuge der A45 muss gesprengt und neu gebaut werden.
Auf den Umleitungsstrecken sollen die Anwohner Lärmschutzmaßnahmen bezahlt bekommen
Noch vor der Sommerpause des Bundestags soll ein neues Gesetz zur Entlastung von Anwohnern an Umleitungsstrecken in Kraft treten. Das Kabinett
hat in der vergangenen Woche von Bundesminister Volker Wissing (FDP) insoweit vorgelegten Vorschläge zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
beschlossen.
Das neue Gesetz soll erstmals im Zuge der Planungen zum Neubau der Talbrücke Rahmede in Lüdenscheid angewendet werden. Der Entwurf sieht vor, dass
der Bund künftig lärmbetroffenen Eigentümern an ausgewiesenen Umleitungsstrecken Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstatten
kann, beispielsweise für den Einbau von Lärmschutzfenstern. Voraussetzung ist, dass eine Bundesfernstraße, für die der Bund zuständig ist, voll
gesperrt werden muss. Die ausgewiesenen Umleitungsstrecken hingegen müssen nicht in der Baulast des Bundes stehen. Mit dem neuen Gesetzentwurf
sollen die Anspruchsvoraussetzungen und der Umfang der Erstattung geregelt werden. Dabei richtet sich der Anspruch gegen den Bund als
Straßenbaulastträger der gesperrten Bundesfernstraße.
Neben dem neuen Gesetz zum Lärmschutz soll auch das Thema Projektkommunikation optimiert werden. Mit
Lüdenscheids Bürgermeister Sebastian Wagemeyer hat Wissing erstmals bei einem deutschen Großprojekt einen Bürgerbeauftragten berufen. Er soll Anliegen der Bürgerinnen
und Bürger sowie der Wirtschaft schnell an die zuständigen Stellen vermitteln und in alle Richtungen kommunizieren. Dazu hat kürzlich
als zentrale Anlaufstelle ein vom Bund finanziertes Bürgerbüro die Arbeit aufgenommen.
Die rund 70 Meter hohe und 450 Meter lange Talbrücke Rahmede weist irreparable Schäden auf. Sie soll im Herbst gesprengt werden, was angesichts der Größe,
der unmittelbar angrenzenden Bebauung und der Hanglange - das "Fallbett" muss entsprechend ausmodelliert werden, damit die Brücke nach der Sprengung "weich
fällt" und nicht ins Rutschen gerät - eine Herausforderung darstellt. Im Vorfeld der Sprengung werden die Gebäude in einem rund 300-Meter-Radius rund um
die Brücke begutachtet, damit eventuelle spätere Schäden ausgeglichen werden können.