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Donnerstag, 28. März 2024
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ADAC: Jedes fünfte Auto unsicher vor allem für Kinder im Fond

Einklemmschutz an Fensterhebern noch immer nicht Standard

Siehe Bildunterschrift
Nur mit Einklemmschutz ADAC
bleibt die Tomate halbwegs heil
Ein Ärgernis moderner Autotechnik ist noch immer nicht durchgehend verschwunden: Der ADAC bemängelt, jedes fünfte von über 500 getesteten Modellen verfüge nicht über einen Einklemmschutz an den elektrischen Fensterhebern. Besonders häufig fehlt der Schutz dort, wo er am wichtigsten ist - an den hinteren Seitenscheiben, dort, wo Kinder gerne mit den Fingern ins geöffnete Autofenster greifen oder gar den Kopf herausstrecken.

Wird jetzt der Schalter berührt, besteht Verletzungsgefahr. Bei elektrischen Schließsystemen wirken laut ADAC Kräfte bis zu 30 Kilo - genug, um mühelos Zucchini, Tomaten oder Karotten zu zertrennen.

Zu den Modellen, die weder auf der Fahrerseite noch auf der Beifahrerseite und an den hinteren Seitenscheiben eine automatische Schutzvorrichtung haben, gehören den Angaben zufolge unter anderem der Daihatsu Terios, der Ford Ranger und der Hyundai Tucson. Bei den Schiebedächern ist die Lage etwas besser, dennoch gibt es Ausnahmen. Weder Honda Jazz noch Chrysler PT Cruiser, VW Eos oder KIA Magentis haben den intelligenten Mechanismus zu bieten. Eine vollständige Liste der unsicheren Autos hat der ADAC nicht veröffentlicht.

Gesetzlich vorgeschrieben ist der Einklemmschutz laut ADAC nur bei Fensterhebern mit Hochlaufautomatik, bei denen ein einmaliges kurzes Antippen des Schalters genügt, um das Fenster komplett zu schließen - und nur dann, wenn die Bedienung auch ohne eingeschaltete Zündung möglich ist. Vorgeschrieben ist nur ein Stopp des Fensters; eine Umkehrautomatik haben nur bessere Systeme. Bei manchen Pkw funktioniert die Schließkraftbegrenzung nur zusammen mit der Hochlaufautomatik, jedoch nicht bei gedrücktem Schalter.

Damit Finger, Hände, Hals und Kopf unbeschädigt bleiben, sollten Kinder nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug bleiben. Der Zündschlüssel sollte immer abgezogen werden. Fenster und Schiebedach dürfen nur dann mit der Fernbedienung geschlossen werden, wenn Sichtkontakt mit dem Fahrzeug besteht. Wer wissen möchte, ob sein Fahrzeug über einen Einklemmschutz verfügt, kann dies etwa mit Hilfe eines Tennisballes ganz einfach überprüfen. Ist der Schutz vorhanden, stoppt das Fenster bei einer Ballberührung automatisch bzw. öffnet wieder ein Stück.

Autofahrer sollten berücksichtigen, dass die Elektronik bei mehrmaligem Anstoßen gegen ein Hindernis die Kraftbegrenzung letztendlich ausschaltet, weil sie nicht zwischen einem Hindernis und etwa im Winter notwendigem erhöhtem Kraftaufwand unterscheiden kann. Das Ausschalten der Zündung bei geschlossenen Fenstern sollte die Technik wieder reaktivieren - ein Test kann nicht schaden.
text  Hanno S. Ritter
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