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Fotostrecke: Auslaufende und neue Verkehrszeichen zur StVO-Reform 2009
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Fahrradstraßen gibt es im Gesetz bereits seit 1997, in der Praxis sieht man sie selten. Hier gilt künftig für Radler und Autofahrer ein Tempolimit von 30 km/h
Fahrradstraßen gibt es im Gesetz bereits seit 1997, in der Praxis sieht man sie selten. Hier gilt künftig für Radler und Autofahrer ein Tempolimit von 30 km/h
28.08.2009
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