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Optiker dürfen Untersuchung durchführen
Sehtest für Lkw-/Bus-Führerschein: Arztpflicht entfällt

Autokiste / KI-modifiziert
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Die Neuregelung betrifft die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE und C1E für Lastkraftwagen und D, D1, DE und D1E für Busse sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Wer eine solche Fahrerlaubnis beantragt oder sie gemäß der regulatorischen Vorgaben verlängert, muss gegenüber der Behörde eine Untersuchung seines Sehvermögens nachweisen. Mit der neuen Regelung können nun auch Augenoptikbetriebe die dafür vorgesehenen Überprüfungen der zentralen Tagessehschärfe, des Farbensehens, des Kontrast- oder Dämmerungssehens, des Gesichtsfelds und des Stereosehens durchführen und die entsprechende Bescheinigung ausstellen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Für Teilnehmer bedeutet dies eine stark vergrößerte Auswahl von Anlaufstellen und dadurch den Wegfall der bisherigen Termin-Problematik: Beim Optiker gibt es in der Regel zeitnah einen Termin und das auch außerhalb typischer Praxis-Öffnungszeiten. Auch dürften Optiker die Untersuchung günstiger anbieten als viele Ärzte.
Die entsprechende Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist am 18. August in Kraft getreten.
