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Dienstag, 19. März 2024

Recht & Reise

Tagfahrlicht-Regeln in Europa

Nur mit Licht wird man rechtzeitig gesehen
Autos in Dämmerung mit und ohne Tagfahrlicht
Hella
In Skandinavien ist es bereits seit Jahrzehnten Vorschrift und völlige Normalität – Fahren mit Licht auch am Tage. Doch nicht nur in den wegen der langen Winter tendenziell dunkleren nordeuropäischen Ländern ist die Regelung sinnvoll.

Es geht nämlich nicht um "Sehen und gesehen werden", sondern "nur" ums Gesehen werden. Kurzum und zweifelsfrei: Licht schafft Erkennbarkeit und damit Sicherheit. Einer vom ACE Auto Club Europa zitierten Studie zufolge wären bei einer durchgehenden Lichtpflicht jährlich zwei Millionen Unfälle europaweit vermeidbar. Die Folge: 155.000 weniger Verletzte und sagenhafte 5.500 weniger Tote.

Wenn die Studie auch übertreiben mag, wenn tatsächlich jedenfalls das Fahren mit Abblendlicht einen geringfügig höheren Verbrauch zur Folge hat und Motorradfahrer zunächst um ihre zusätzliche Auffälligkeit gebracht werden – soweit die Hauptargumente der Licht-Gegner –, sind viele Organisationen und auch wir der Meinung, dass die Vorteile bei weitem überwiegen.

Während in Deutschland eine gesetzliche Regelung zu DRL (Daylight Running Lights) dennoch nicht in Sichtweite ist, gilt in inzwischen 21 europäischen Ländern eine vollständige und einem weiteren eine eingeschränkte Lichtpflicht; in vier Ländern existiert eine ganzjährige Empfehlung. Details zeigt die nachfolgende Übersicht:
Übersicht der Tagfahrlicht-Vorschriften in Europa
Land Bereich Zeitraum Strafe in Euro *)
Länderflagge Bosnien-Herzegowina Bosnien-Herzegowina inner- und außerorts ganzjährig 15
Länderflagge Belgien Belgien – keine DRL-Vorschrift –
Länderflagge Bulgarien Bulgarien inner- und außerorts Winterhalbjahr +) 10
Länderflagge Dänemark Dänemark inner- und außerorts ganzjährig 70
Länderflagge Deutschland Deutschland – nur Empfehlung für alle Straßen ganzjährig (seit Oktober 2005) –
Länderflagge Estland Estland inner- und außerorts ganzjährig bis 190
Länderflagge Finnland Finnland inner- und außerorts ganzjährig 50
Länderflagge Frankreich Frankreich – nur Empfehlung für alle Straßen (ganzjährig) –
Länderflagge Großbritannien Großbritannien – Tagfahrlicht ist nicht vorgeschrieben –
Länderflagge Irland Irland – Tagfahrlicht ist nicht vorgeschrieben –
Länderflagge Island Island inner- und außerorts ganzjährig 30
Länderflagge Italien Italien außerorts ganzjährig 40
Länderflagge Kroatien Kroatien inner- und außerorts Winterhalbjahr #) 40
Länderflagge Lettland Lettland inner- und außerorts ganzjährig 10
Länderflagge Litauen Litauen inner- und außerorts ganzjährig 15
Länderflagge Mazedonien Mazedonien inner- und außerorts ganzjährig 35
Länderflagge Moldawien Moldau / Moldawien inner- und außerorts Winterhalbjahr +) 13
Länderflagge Montenegro Montenegro inner- und außerorts ganzjährig 30
Länderflagge Niederlande Niederlande inner- und außerorts ganzjährig n/a
Länderflagge Norwegen Norwegen inner- und außerorts ganzjährig 265
Länderflagge Österreich Österreich Die allgemeine Lichtpflicht in Österreich ist zum 01.01.2008 wieder entfallen
Länderflagge Polen Polen inner- und außerorts ganzjährig 60
Länderflagge Portugal Portugal streckenweise, v.a. IP5 ganzjährig 60
Länderflagge Rumänien Rumänien außerorts ganzjährig 20
Länderflagge Russland Russland außerorts ganzjährig bis 200
Länderflagge Schweden Schweden inner- und außerorts ganzjährig 55
Länderflagge Schweiz Schweiz inner- und außerorts ganzjährig 40 CHF ≈ 35 Euro
Länderflagge Serbien Serbien inner- und außerorts ganzjährig 30
Länderflagge Slowakei Slowakei inner- und außerorts ganzjährig 20 - 60
Länderflagge Slowenien Slowenien inner- und außerorts ganzjährig 40
Länderflagge Spanien Spanien – Tagfahrlicht ist nicht vorgeschrieben –
Länderflagge Tschechien Tschechien inner- und außerorts ganzjährig 80
Länderflagge Ungarn Ungarn außerorts ganzjährig 40
Länderflagge Ukraine Ukraine – Tagfahrlicht ist nicht vorgeschrieben –
Länderflagge Weißrussland Weißrussland – Tagfahrlicht ist nicht vorgeschrieben –
*) Bußgeld für einfache Zuwiderhandlungen in Euro oder umgerechnet nach Euro
Angegeben ist ein Circa-Wert für den Mindestbetrag, zum Teil deutliche Abweichungen nach oben sind möglich

Zeiträume: +) 1. November bis 1. März | #) Letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März

Zusammengestellt aus Quellen von ADAC, ACE, ÖAMTC, TÜV Süd, Philips und der EU; die Angaben sind teilweise uneinheitlich und demnach ohne Gewähr; zuletzt aktualisiert im Juni 2017

Lichtpflicht bedeutet in der Regel, dass das Abblendlicht einzuschalten ist. Spezielle Tagfahrleuchten dürfen laut ADAC in Italien und manchen Ländern verwendet werden; in anderen Ländern werden sie überwiegend toleriert. Norwegen verlangt obligatorisch Abblendlicht. Wer die Tagfahrlicht-Pflicht ignoriert, riskiert neben der Geldbuße und einem höheren Unfallrisiko – einzelne unbeleuchtete Fahrzeuge fallen noch weniger auf – auch haftungsrechtliche Nachteile im Falle eines Unfalls.

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