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Tagfahrlicht-Vorschriften in Europa
Eindeutiger Sicherheitsgewinn: Fahren mit Tagfahrlicht (DRL)
Eindeutiger Sicherheits- Hella
gewinn: Fahren mit Tagfahrlicht (DRL)
In Skandinavien ist es bereits seit vielen Jahren Vorschrift und völlige Normalität - Fahren mit Licht auch am Tage. Doch nicht nur in den wegen der langen Winter tendenziell dunkleren nordeuropäischen Ländern ist die Regelung sinnvoll.

Es geht nicht um "Sehen und gesehen werden", sondern "nur" ums Gesehen werden. Kurzum und zweifelsfrei: Licht schafft Erkennbarkeit und damit Sicherheit. Einer vom ACE Auto Club Europa zitierten Studie zufolge wären bei einer durchgehenden Lichtpflicht jährlich zwei Millionen Unfälle europaweit vermeidbar. Die Folge: 155.000 weniger Verletzte und sagenhafte 5.500 weniger Tote.

Wenn die Studie auch übertreiben mag, wenn tatsächlich jedenfalls das Fahren mit Abblendlicht einen geringfügig höheren Verbrauch zur Folge hat und Motorradfahrer zunächst um ihre zusätzliche Auffälligkeit gebracht werden - soweit die Hauptargumente der Licht-Gegner -, sind viele Organisationen und auch wir der Meinung, dass die Vorteile bei weitem überwiegen.

Während in Deutschland eine gesetzliche Regelung zu DRL (Daylight Running Lights) dennoch nicht in Sichtweite ist, gilt in inzwischen 21 europäischen Ländern eine vollständige und einem weiteren eine eingeschränkte Lichtpflicht; in vier Ländern existiert eine ganzjährige Empfehlung. Details zeigt die nachfolgende Übersicht:
Übersicht der Tagfahrlicht-Vorschriften in Europa
Land wo? wann? Strafe in Euro *)
Länderflagge Bosnien-Herzegowina inner- und außerorts ganzjährig 15
Länderflagge Bulgarien inner- und außerorts Winterhalbjahr +) 10
Länderflagge Dänemark inner- und außerorts ganzjährig ab 70
Länderflagge Deutschland – nur Empfehlung (seit Oktober 2005) –
Länderflagge Estland inner- und außerorts ganzjährig 35-200
Länderflagge Finnland inner- und außerorts ganzjährig 50
Länderflagge Frankreich – nur Empfehlung –
Länderflagge Island inner- und außerorts ganzjährig 30
Länderflagge Italien inner- und außerorts ganzjährig ab 38
Länderflagge Kroatien inner- und außerorts Winterhalbjahr #) 40
Länderflagge Lettland inner- und außerorts ganzjährig 10
Länderflagge Litauen inner- und außerorts ganzjährig 15
Länderflagge Mazedonien inner- und außerorts ganzjährig 35
Länderflagge Montenegro inner- und außerorts ganzjährig 30
Länderflagge Niederlande inner- und außerorts ganzjährig n/a
Länderflagge Norwegen inner- und außerorts ganzjährig 190
Länderflagge Österreich Die allgemeine Lichtpflicht in Österreich ist zum 01.01.2008 wieder entfallen
Länderflagge Polen inner- und außerorts ganzjährig 55
Länderflagge Portugal streckenweise ganzjährig 60
Länderflagge Rumänien außerorts ganzjährig 25
Länderflagge Russland außerorts ganzjährig bis 200
Länderflagge Schweden inner- und außerorts ganzjährig ab 45
Länderflagge Schweiz – nur Empfehlung –
Länderflagge Slowakei inner- und außerorts ganzjährig bis 135
Länderflagge Slowenien inner- und außerorts ganzjährig 40
Länderflagge Tschechien inner- und außerorts ganzjährig ab 50
Länderflagge Ungarn inner- und außerorts ganzjährig 40
*) Bußgeld (Anhaltspunkt) für einfache Zuwiderhandlungen, Angaben z.T. uneinheitlich
+) 1. November bis 1. März | #) Letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März
Quellen: ADAC, ACE, ÖAMTC, TÜV Süd, EU – die Angaben sind z.T. uneinheitlich und demnach ohne Gewähr
zuletzt aktualisiert im September 2009
Lichtpflicht bedeutet in der Regel, dass das Abblendlicht einzuschalten ist. Spezielle Tagfahrleuchten dürfen laut ADAC in Italien und den skandinavischen Ländern verwendet werden; in anderen Ländern werden sie überwiegend toleriert. Wer die Tagfahrlicht-Pflicht ignoriert, riskiert neben der Geldbuße und einem höheren Unfallrisiko - einzelne unbeleuchtete Fahrzeuge fallen noch weniger auf - auch haftungsrechtliche Nachteile im Falle eines Unfalls.

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