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Verkehrsrecht
Promillegrenzen in Europa
Fotolia/S.Neumann
Übersicht der Promillegrenzen im europäischen Ausland
In Europa gilt in den meisten Staaten wie auch in Deutschland, Österreich und inzwischen der Schweiz
die 0,5-Promille-Grenze. Lediglich in Großbritannien, Irland und Malta ist man in Sachen Alkohol noch
etwas toleranter: Dort liegt die Obergrenze nach wie vor bei dem früher auch hierzulande geltenden Wert
von 0,8 Promille.
In Norwegen, Schweden und in Polen ist Alkohol am Steuer bei einer Grenze von 0,2 Promille nahezu tabu,
in Rumänien, Tschechien, Ungarn, der Slowakei und neuerdings auch in Estland müssen Autofahrer sogar völlig
nüchtern sein, was in der Praxis aufgrund von geringen Alkoholmengen in manchen Speisen oder Medikamenten
nicht ganz unproblematisch, insgesamt aber im Zweifel sinnvoll ist.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Promillegrenzen für 43 Länder Europas im Überblick:
| Promillegrenzen in Europa |
| — 0,0 Promille — |
— 0,2 Promille — |
— 0,5 Promille — |
— 0,8 Promille — |
 | Albanien |
 |
Bosnien und Herzegowina [g] [h] |
 |
Åland |  |
Vereinigtes Königsreich (Großbritannien) |
 | Estland |
 |
Belgien |
 | Rumänien |
 | Norwegen |
 | Bulgarien |
 | Irland |
 | Russland |
 | Polen |
 | Dänemark |
 | Malta |
 | Slowakei |
 | Schweden |
 | Deutschland *) |
|
 | Tschechien |
 | Serbien [k] |
 | Färöer |
 | Ukraine |
|
 | Finnland |
 | Ungarn |
 | Frankreich |
 | Weißrussland |
 | Griechenland [a] |
|
|
 | Island |
 | Italien [h] |
 | Kroatien [j] |
 | Lettland [b] |
 | Litauen [c] |
 | Luxemburg [b] |
 | Mazedonien |
 | Monaco |
|
[a] Für Motorradfahrer und für Fahranfänger (zwei Jahre) gelten 0,2 Promille
[b] 0,2 Promille für Fahranfänger (zwei Jahre)
[c] Abweichend zur Spaltenüberschrift gilt 0,4‰
[d] Für Fahranfänger gilt eine 0,1‰-Grenze
[e] Für Fahranfänger (zwei Jahre), Fahrer von Kfz mit mehr als acht Sitzplätzen und für Berufskraftfahrer gelten 0,3 Promille
[f] nur Pkw ohne Anhänger, sonst 0,0 Promille
[g] Abweichend zur Spaltenüberschrift gilt 0,3‰
[h] Für Fahranfänger (drei Jahre) und für Personen unter 21 Jahren gelten 0,0 Promille
[i] 0,2 Promille für Fahranfänger (fünf Jahre)
[j] 0,0 Promille für Autofahrer unter 25 Jahre
[k] 0,0‰ für Fahranfänger (ein Jahr) u. Motorradf.
|
 | Niederlande [i] |
 | Österreich [d] |
 | Portugal |
 | Schweiz |
 | Montenegro |
 | Slowenien |
 | Spanien [e] |
 | Türkei [f] |
 | Zypern |
Alle Angaben zu den Alkohlgrenzwerten sind sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr.
Letzte Aktualisierung im August 2012. Mit Material des ADAC.
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*)
Für Deutschland gilt: Bei
alkoholbedingten Ausfallerscheinungen und bei einem Unfall wird seitens der Rechtsprechung
regelmäßig eine Grenze von 0,3 Promille angenommen. Es handelt sich bereits um einen Straftatbestand.
— Eine Sonderregelung von 0,0 Promille gilt für Fahrer von Gefahrguttransporten, Linienbussen, Taxis und
auch für Fahranfänger und junge Leute.
Gerade im Ausland ist es höchst empfehlenswert, sich an die Vorschriften zu halten: Verstöße werden
oftmals mit Geldstrafen von meist mehreren hundert Euro geahndet, in Polen laut ADAC sogar bis zu
1.200 Euro. Zusätzlich wird in der Regel die Weiterfahrt untersagt; kann die Strafe nicht sofort
beglichen werden, muss in einigen Ländern mit einer Fahrzeugsicherstellung gerechnet werden. Wer
alkoholisiert oder unter Drogeneinwirkung einen Unfall, womöglich mit Verletzten, verursacht, dem
droht auch eine Haftstrafe.
Autokiste empfiehlt grundsätzlich: Don't drink and drive! Never ever.
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