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Gericht: Schadenersatzanspruch gegen Verkäufer wegen Manipulation
Urteil: Preistreiberei bei Ebay-Auktion mit Scheinbieter nichtig
Wer bei eBay Waren verkauft und dabei den Preis über einen Zweitaccount selbst in die Höhe treibt, macht sich gegenüber dem eigentlichen
Auktionsgewinner schadenersatzpflichtig, wie ein aktueller Fall mit einem Gebrauchtwagen erneut zeigt.
Wer bei seiner eigenen eBay-Auktion als Höchstbieter gewinnt, hat an den Bieter mit dem nächsthöheren Gebot Schadenersatz zu zahlen.
Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, indem es ein Scheingebot für nichtig erklärte und dem ehrlichen
Kaufinteressenten rund 7.400 Euro zusprach (Urteil vom 27.06.2014, - 12 U 51/13 -).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, bot jemand auf einen privaten Gebrauchtwagen bei eBay maximal 8.008 Euro. Sein aktuelles Höchstgebot
lag systemseitig bei lediglich 2.580 Euro, bis sein Maximalgebot kurz vor Ende doch überboten wurde. Der Bieter wurde skeptisch, weil der Verkäufer
das Auto bereits in drei vorherigen Auktionen in eBay eingestellt hatte - und jedes Mal war das Höchstgebot vom selben
eBay-Mitglied gekommen, das
auch diese Auktion wieder gewann. Der Bieter vermutete daher, dass der Verkäufer des Pkws mit einem zweiten Konto einfach selbst mitgeboten hatte,
weil ihm das Höchstgebot der Auktion zu niedrig war.
Das wollte der Bieter so nicht hinnehmen, zumal er bei einem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs von 10.000 Euro einen Gewinn von rund 7.400 Euro
gemacht hätte, der ihm so entgangen war. Diesen Betrag verlangte er daher vom Verkäufer und zog vor Gericht. Nachdem er vor dem Landgericht,
das die Begrifflichkeiten Gebot, Höchstgebot und Maximalgebot nicht zutreffend auseinanderzuhalten vermochte, nur einen Teilsieg errungen
hatte, ging er (und auch der Verkäufer) in Berufung.
Vor dem Oberlandesgericht war die Sache dann schnell klar. Ein Kaufvertrag zwischen den Parteien war über den Preis von 2.580 Euro zustandegekommen,
den der Bieter wirksam widerrufen hatte, nachdem der Verkäufer die Herausgabe verweigert hatte. Der Schadenersatzanspruch des Bieters geht zurück auf
(den für Laien kaum verständlichen) § 177 BGB in Verbindung mit den eBay-Grundsätzen, urteilte das Gericht; die Gebote des Käufers seien nichtig,
und zwar unabhängig davon, ob sie der Käufer selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter abgegeben hätte.
Der beklagte Verkäufer nämlich konnte nicht darlegen, warum er sein Auto mit drei vorangehenden Auktionen nicht verkauft hatte, noch dazu jedes Mal
an denselben vermeintlichen Käufer. Zudem bestritt der Beklagte auch nicht einmal, sein Fahrzeug außerhalb von Ebay für 10.000 Euro verkaufen zu wollen.
Das spreche außerdem dafür, dass ihm die Höchstgebote zu niedrig waren. Mit diesen Indizien war er nach Ansicht des Gerichts als Scheinbieter
seiner eigenen Auktion entlarvt.
Ein teurer Spaß: Der Verkäufer behält zwar sein Auto, muss aber rund 7.400 Euro Schadenersatz bezahlen, außerdem mehrere Tausend Euro Gerichts- und
Anwaltskosten beider Parteien - und die Verkaufsprovision an eBay.
text Hanno S. Ritter
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