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Neuer Zusatz 96 für Gespanne bis 4,25 Tonnen ab 2013 ohne Prüfung
Führerschein B96: Günstiger zum Caravan-Führerschein
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| Für Gespanne bis 4,25 Tonnen | ACV |
| gibt es künftig den B96-Führerschein | |
Inhaber des Pkw-Führerscheins der alten Klasse 3, der bis 1998 ausgegeben wurde, sind von dieser Regelung nicht betroffen und dürfen weiterhin alle Gespanne bis zu einem Gesamtgewicht von 18,7 Tonnen fahren, wenn der Anhänger einachsig ist oder über eine Tandemachse verfügt.
Der seit 1999 europaweit vergebene Pkw-Führerschein der Klasse B erlaubt nach amtlicher Formulierung das Fahren folgender Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen: "Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kilogramm oder mit Anhänger über 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)."
Gespanne mit größeren Wohnwagen haben aber oft ein kombiniertes zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, so dass hierfür der Führerschein der Klasse BE benötigt wird, der mit einem Fahrschulbesuch, Fahrstunden und Prüfung verbunden ist - und damit laut ACV Automobil-Club Verkehr bis zu 900 Euro teuer.
Durch den neuen B96-Führerschein wird das Prozedere einfacher und günstiger. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt insoweit keine Prüfung, sondern lediglich eine siebenstündige Fahrschulung. Diese kann bei einer Fahrschule oder auch in einem Fahrsicherheitszentrum stattfinden. Auf dem Stundenplan stehen 2,5 Stunden Theorie mit Informationen über Verkehrsvorschriften, Fahrzeugdynamik, richtige Beladung und Austarierung der Stützlast. Darauf folgen 3,5 Stunden Praxis, in denen Spurwechsel, Bremsen und Einparken geübt werden. Anschließend geht es mit dem Gespann eine Stunde in den Straßenverkehr. Am Ende erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit der bei der Führerscheinstelle die Führerschein-Klasse B um die Ziffer 96 ergänzt wird.
Der CIVD begrüßt die neue B-96-Regelung naturgemäß. Ein Fahrtraining mit einer Pkw-Caravan-Kombination sei ohnehin für jeden Caravan-Urlauber ratsam, sagt CIVD-Chef Hans-Karl Sternberg. "Wenn im Zuge eines solchen Fahrtrainings auch die Fahrerlaubnis B-96 erworben werden kann, senkt das die Einstiegsschwelle für den Zugang zum Caravan erheblich". Was für die Wohnwagen-Branche gut ist, dürfte jedoch den Fahrschulen eher nicht gefallen.
Die Neuregelung zum B96-Führerschein tritt am 19. Januar 2013 in Kraft. Wer Gespanne mit mehr als 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) fahren möchte, benötigt wie bisher einen Lkw-Führerschein der Klasse C1E, C oder CE.












