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Acht Prozent mehr Verkehrstote / Zahlen und Tendenzen in der Übersicht
Unfallstatistik Januar 2012: Hoher Blutzoll zum Jahresstart
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| Acht Prozent mehr | ADAC |
| Verkehrstote im Januar 2012 | |
Insgesamt musste die Polizei rund 189.300 Verkehrsunfälle im Januar 2012 aufnehmen, 6,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Dabei erhöhte sich die Zahl der Unfälle mit Personenschaden (+ 24,9 % auf etwa 21.000) stärker als die Zahl der reinen Sachschaden-Crashs (+ 4,4 % auf 168 300).
Die Zahl der Verkehrstoten stieg im Januar 2012 in neun der zwölf Länder gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat. Allein in Schleswig-Holstein kamen mit 14 Personen doppelt so viele Menschen ums Leben als im Vorjahr, in Hamburg waren sechs statt ein Todesopfer zu beklagen. Während im Saarland und in Bremen keine Veränderungen gezählt wurden, sank die Opferzahl prozentual gesehen vor allem in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
Ob der abermalige schlechte Jahresbeginn ein schlechtes Omen für die weitere Entwicklung sein wird, bleibt abzuwarten. Alleine die Zahlen eines Monats erlauben nicht einmal im Ansatz eine Jahresprognose.
Grundsätze der Unfallstatistik
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich
gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert,
so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten
vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige
Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass
der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen
Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.












