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Wettbewerbszentrale will bald Klage erheben
Neue Opel-Garantie: Die Gerichte werden entscheiden
Im Hinblick auf die von Opel proklamierte "lebenslange" Garantie gab es keine Einigung zwischen dem
Hersteller und der Wettbewerbszentrale, die diese Bezeichnung für unzulässig hält. Opel steht jetzt
vor einem langen Weg durch die Instanzen.
"Es wird zu einem Gerichtsverfahren kommen", sagte Rechtsanwalt Andreas Ottofülling, der den Fall für
die Wettbewerbszentrale behandelt, im Gespräch mit der Branchenzeitung "Automobilwoche". Gespräche mit
Opel seien ohne Annäherung verlaufen.
Nun werde "zeitnah" eine Klageschrift beim zuständigen Landgericht Darmstadt eingereicht. Mit einem schnellen
rechtskräftigen Urteil rechnet Ottofülling nicht. "Der Fall dürfte sicher noch das Oberlandesgericht beschäftigen
und vermutlich bis zum Bundesgerichtshof gehen."
Auch das Unternehmen beharrt auf seinem Standpunkt und will ihn bis zur letzten Instanz durchfechten. Die
Werbung mit dem umstrittenen Begriff solle auf keinen Fall geändert werden: "Wir sind hundertprozentig davon
überzeugt, dass unsere Garantie mit dem Begriff lebenslang bezeichnet werden kann. Deshalb werden wir alle
unsere Rechtsmittel ausschöpfen", betonte der für Europa zuständige Vertriebs- und Marketingchef Alain Visser
in der Zeitung.
Für Opel stehe auch der Ruf der Marke auf dem Spiel, sagte Visser. "Es geht auch um die Glaubwürdigkeit des
Garantieangebots, die in manchen Presseberichten angezweifelt wurde. Das war nicht gerade erfreulich." Die
Kunden würden das neue Garantieversprechen ausnahmslos gutheißen. "Nach Aussage der Händler, mit denen ich
gesprochen habe, gab es nur positive Reaktionen auf unser Garantieversprechen."
Die Wettbewerbszentrale will den Fall noch aus einem anderen Grund juristisch geklärt sehen: "Die Frage, was
eine lebenslange Garantie bedeutet, ist nicht nur für die Autobranche interessant", sagte Rechtsanwalt Ottofülling.
Die Meinung der Wettbewerbszentrale dazu sei unverändert: "Man kann nicht plakativ von lebenslanger Garantie
sprechen und dann eine Laufleistungsbeschränkung in der Fußnote erwähnen."
text Hanno S. Ritter
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