|
Häh? Wie jetzt? |
ACE |
Ortstafel ohne Beschriftung |
Einen Schildbürgerstreich besonderer Güte hat der ACE Auto Club Europa in einem Ort südlich von Potsdam
entdeckt: Eine Ortstafel, die mit der Namensbezeichnung just jene Information verschweigt, zu deren Zweck
sie kürzlich montiert worden ist. Die Stadtväter waren möglicherweise von der Bürokratie überfordert.
Auf den ersten Blick erfüllt die neue Tafel am Ortsausgang sämtliche Normen deutscher Schilderkunst. Tatsächlich
aber gibt sie keinerlei Hinweise, weder auf die soeben durchfahrene Ortschaft noch auf den nächsten Ort und dessen
Entfernung.
Der ACE befreite jetzt in einer launigen Mitteilung die fragliche Kommune aus ihrer beschilderten Anonymität und
teilte mit, alle, die das Schild passierten, kehrten 14522 Michendorf den Rücken. Zur Gemeinde Michendorf gehörten
aber insgesamt sechs geschlossene Ortschaften - unter ihnen Sprengel namens Wildenbruch, Langerwisch und Stücken.
Für sie halten die StVO Sondervorschriften und Erläuterungen zur Beschriftung von Ortstafeln bereit. Darin heißt es:
"Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde
wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört. Besteht eine Gemeinde aus mehreren geschlossenen Ortschaften im
Sinne der StVO und haben die Ortsteile eigene Namen, so sollte der Name der Gesamtgemeinde nur auf dem Ortsschild
am Beginn der Ortschaft erscheinen, die den Kernbereich der Gemeinde bildet; auf den Ortstafeln der übrigen
geschlossenen Ortschaften sollte oben der Name des Ortsteils, darunter der Name der Gemeinde stehen. Nur so kann
eine Irreführung ortsunkundiger Kraftfahrer vermieden werden. Ausnahmsweise kann auch auf den Ortstafeln der
Ortsteile der Name der Gemeinde oben und darunter der Name des Ortsteils stehen, wenn das "Kerngebiet" der
Gemeinde gleichsam in Sichtweite liegt und daher ein optischer Zusammenhang besteht."
Vielleicht wurde die Tafel am Ortsausgang von Michendorf noch nicht vollständig beschriftet, weil der
zuständige Gemeinderat zunächst ein Gutachten über die StVO-konforme Art dieser Beschriftung einholen
will?