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Freitag, 29. März 2024
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StVO-Regelungen für Gemeinde-Beschilderungen nicht allgemeinverständlich

Schildbürgerstreich: Ortstafel ohne Text

Siehe Bildunterschrift
Häh? Wie jetzt? ACE
Ortstafel ohne Beschriftung
Einen Schildbürgerstreich besonderer Güte hat der ACE Auto Club Europa in einem Ort südlich von Potsdam entdeckt: Eine Ortstafel, die mit der Namensbezeichnung just jene Information verschweigt, zu deren Zweck sie kürzlich montiert worden ist. Die Stadtväter waren möglicherweise von der Bürokratie überfordert. Auf den ersten Blick erfüllt die neue Tafel am Ortsausgang sämtliche Normen deutscher Schilderkunst. Tatsächlich aber gibt sie keinerlei Hinweise, weder auf die soeben durchfahrene Ortschaft noch auf den nächsten Ort und dessen Entfernung.

Der ACE befreite jetzt in einer launigen Mitteilung die fragliche Kommune aus ihrer beschilderten Anonymität und teilte mit, alle, die das Schild passierten, kehrten 14522 Michendorf den Rücken. Zur Gemeinde Michendorf gehörten aber insgesamt sechs geschlossene Ortschaften - unter ihnen Sprengel namens Wildenbruch, Langerwisch und Stücken. Für sie halten die StVO Sondervorschriften und Erläuterungen zur Beschriftung von Ortstafeln bereit. Darin heißt es:

"Der obere Teil des Zeichens 311 ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört. Besteht eine Gemeinde aus mehreren geschlossenen Ortschaften im Sinne der StVO und haben die Ortsteile eigene Namen, so sollte der Name der Gesamtgemeinde nur auf dem Ortsschild am Beginn der Ortschaft erscheinen, die den Kernbereich der Gemeinde bildet; auf den Ortstafeln der übrigen geschlossenen Ortschaften sollte oben der Name des Ortsteils, darunter der Name der Gemeinde stehen. Nur so kann eine Irreführung ortsunkundiger Kraftfahrer vermieden werden. Ausnahmsweise kann auch auf den Ortstafeln der Ortsteile der Name der Gemeinde oben und darunter der Name des Ortsteils stehen, wenn das "Kerngebiet" der Gemeinde gleichsam in Sichtweite liegt und daher ein optischer Zusammenhang besteht."

Vielleicht wurde die Tafel am Ortsausgang von Michendorf noch nicht vollständig beschriftet, weil der zuständige Gemeinderat zunächst ein Gutachten über die StVO-konforme Art dieser Beschriftung einholen will?
text  Hanno S. Ritter
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