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Samstag, 27. April 2024
Jetzt sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran

Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde

Mittfünfziger, die ihren Führerschein noch nicht umgetauscht haben, sollten sich nun darum kümmern. Die Frist läuft im Januar ab. Ein Anlass, das Bürokratiemonster Führerscheintausch zu erklären.
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In den kommenden Jahren müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie EU-weit einheitlich und fälschungssicherer werden. In Deutschland gibt es dafür einen zeitlichen Stufenplan, der sich nach Geburtsjahr sowie Ausstellungsjahr des Führerscheins richtet.

Bis zum 19. Januar 2023 waren die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch an der Reihe. Nun sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran, erläutert der ADAC. Ihre Umtauschfrist ist der 19. Januar 2024 – wenn ihr Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Der Umtausch ist verpflichtend. Um den Führerschein rechtzeitig vor der Umtauschfrist ausgetauscht zu haben, sollten sich Betroffene nun darum kümmern.

Wer schon einen alten Scheckkartenführerschein besitzt, muss nicht auf das Geburtsjahr achten. Die Fristen richten sich dann nach dem Ausstellungsjahr. Scheckkarten der Jahre 1999-2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Wer vor 1953 geboren ist, hat es am einfachsten: Der Stichtag für den Umtausch des alten Führerscheins ist immer der 19.01.2033.

Für den Umtausch muss bei der örtlichen Führerscheinstelle ein Antrag gestellt werden. Benötigt werden dafür ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Foto und der aktuelle Führerschein. Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Das neue Führerscheindokument ist 15 Jahre gültig. Mit Ablauf der Frist erlischt jedoch nicht die Fahrerlaubnis an sich (wie etwa beim Lkw-Führerschein), sondern nur das Dokument. Die Strafe bzw. das Verwarngeld von zehn Euro hierfür ist lächerlich gering und deutlich niedriger als jeder noch so harmlose Parkverstoß.

Deutschlandweit müssen laut ADAC rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Das betrifft etwa 15 Millionen Papierführerscheine (die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden). Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
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