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| Früher wurden die Punkte in | KBA | 
| Karteien erfasst, heute in einer Datenbank | 
Die Flensburger Punktekartei wird reformiert. Nach Informationen der Zeitschrift "AUTO BILD" ist im neuen Punkteschlüssel 
ein Führerscheinentzug bereits bei acht Zählern im (im Volksmund Verkehrssünderkartei genannten) Verkehrszentralregister 
des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Flensburg vorgesehen - und nicht wie bisher nach 18. Die neuen Regeln treten den Angaben 
zufolge Ende 2013 in Kraft. 
Grundsätzlich gibt es weniger Punkte für Verkehrsdelikte. Die neue Punktezählung ordnet dem Bericht zufolge Verkehrsdelikte 
künftig nicht mehr in sieben, sondern nur noch in zwei Kategorien ein. Sogenannte grobe Verstöße werden mit einem
Punkt - statt bisher ein bis drei Punkten - geahndet, "schwerwiegende Delikte" ziehen zwei Punkte nach sich - und nicht 
mehr drei bis sieben. 
Beim Punktestand von vier soll es eine Ermahnung geben, nach sechs Punkten eine Verwarnung, und beim achten Punkt ist der 
Lappen weg. Punkte können wie gehabt durch Nachschulung rechtzeitig abgebaut werden. Bei Straftaten wie etwa Trunkenheit 
am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung oder Unfallflucht wird der Führerschein wie bisher sofort 
entzogen. Offen ist noch, wie die insgesamt rund 47 Millionen bestehenden Punkte, die sich in Flensburg angesammelt haben, 
in das neue System überführt werden.
Tendenziell vorteilhaft für Autofahrer ist die geplante neue Verjährungsregel. Demnach soll jeder Punkteeintrag in Flensburg 
einzeln verjähren, unabhängig davon, ob während der Verjährungsfrist neue Punkte hinzukommen. Im Gespräch sind zwei
Jahre für Ein-Punkt-OWis und drei Jahre für 2-Punkt-Delikte. Dies würde das System deutlich transparenter machen, allerdings 
auch dem ursprünglichen Zweck der sogenannten Tilgungshemmung zuwiderlaufen. Auch die Überliegefrist soll abgeschafft werden. 
Laut Bericht wird auch der Bußgeldkatalog verschärft, insbesondere in Bezug auf gefährliches Fehlverhalten. So könnte sich 
das Telefonieren während der Autofahrt verteuern. Für eine fehlende Umweltplakette in Umweltzonen soll es aber künftig 
keine Punkte mehr geben. 
Nachtrag, 14:30 Uhr: Der ADAC teilt mit, viele der jetzt vorzeitig durchgesickerten Informationen 
seien im Kern richtig, wichtige Details der Neuordnung jedoch noch nicht endgültig beschlossen. Juristen des
Clubs und Vertreter des Bundesverkehrsministeriums diskutierten derzeit über die letzten Einzelheiten. Die finalen Ergebnisse 
sollen den Angaben zufolge Ende Februar gemeinsam von ADAC und Ministerium veröfentlicht werden - eine merkwürdige Konstellation,
darf hinzugefügt werden. Falsch ist laut ADAC der in den heutigen Veröffentlichungen vermittelte Eindruck, dass die Reform 
mit einer Erhöhung der Bußgelder einhergehen solle. Dies habe das Ministerium gegenüber dem ADAC heute nochmals bestätigt.