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ARCHIVADAC: Nicht ohne Grüne Karte ins Ausland
Tipps für den Autourlaub 2001
Bei Autoreisen ins Ausland sollte man einen wichtigen Begleiter auf keinen Fall vergessen: die Grüne
Versicherungskarte. Der ADAC macht darauf aufmerksam, dasss dieses Dokument als Nachweis der
Haftpflichtversicherung in folgenden zwölf Ländern zwingend vorgeschrieben ist: Albanien, Andorra,
Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, der Türkei und Zypern. Auf
keinen Fall vergessen sollte man auch die Grüne Karte bei Autoreisen nach Tschechien. Kommt es nämlich dort zu
einem Unfall, muss die Grüne Versicherungskarte vorgelegt werden.
Ein böses Erwachen kann es für Autofahrer geben, die die Grenze nach Polen ohne Grüne Karte passieren. Wer in
diesem osteuropäischen Land ohne Versicherungsnachweis (eine Zusatzversicherung kann auch an der polnischen
Grenze abgeschlossen werden) angetroffen wird, muss mit einer Geldbuße von umgerechnet 1.500 Mark rechnen.
Auch wenn in den meisten europäischen Ländern das Autokennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes
ausreicht, ist es empfehlenswert, die Grüne Versicherungskarte immer dabei zu haben. So kann es bei
Schadensfällen zu Schwierigkeiten kommen, wenn nicht anhand des Dokuments sofort die Versicherungsgesellschaft
und die Police-Nummer nachgewiesen werden kann.
Autofahrer, die in Länder mit niedrigen gesetzlichen Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
fahren, sollten darüber hinaus eine Kaskoversicherung beziehungsweise einen besonderen Unfall- und
Krankenversicherungsschutz für sich und ihre Familie abschließen. Zu diesen Ländern zählen die Türkei sowie
einige osteuropäische Länder. Auch in Griechenland, Spanien und in Kroatien ist die Mindesthaftpflichtsumme für
Sachschäden relativ niedrig.
text Hanno S. Ritter
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