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2002 wurden über 70 Milliarden Kilometer bei der Pendlerpauschale anerkannt
Statistik: Acht Millionen Bürger fahren mehr als 20 km zur Arbeit
Wie das Statistische Bundesamt anlässlich der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Entfernungspauschale mitteilt,
haben im Jahr 2002 – neuere Daten liegen nicht vor – 16,0 Millionen Bundesbürger von der damaligen
Entfernungspauschale, die keine Kilometerbeschränkung vorsah, profitiert.
7,9 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in ihren Einkommensteuererklärungen eine Entfernung zur
Arbeitsstelle von mehr als 20 Kilometern geltend gemacht, bei 8,1 Millionen betrug die Entfernung bis zu 20 km.
Insgesamt wurden 70,6 Milliarden Kilometer anerkannt. Fast 75 Prozent davon entfielen auf Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer mit mehr als 20 Kilometer Entfernung zur Arbeitsstätte.
Der Bundesfinanzhof hatte am vergangenen Donnerstag entschieden, es sei "ernstlich zweifelhaft", ob die ab 2007
geltende Regelung, wonach die sog. Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer anzusetzen ist, verfassungsgemäß
ist.
text Hanno S. Ritter
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