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Freitag, 26. April 2024
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ADAC: Gefüllte Kanister in sechs Ländern tabu

Reservesprit auf Auslandsreisen nicht immer erlaubt

Die Preisunterschiede bei Kraftstoff sind in den einzelnen europäischen Reiseländern teilweise immer noch sehr groß. So fährt mancher Autourlauber aus Sparsamkeit mit vollem Reservekanister in die Ferien. Laut ADAC ist jedoch in einigen Ländern das Mitführen von Sprit in Kanistern nur in bestimmten Mengen erlaubt, in sechs Staaten ist es sogar verboten. Hier die Regelungen in den wichtigsten europäischen Ländern:
  • Bulgarien, Kroatien, Ungarn und Rumänien erlauben weder bei der Ein- noch bei der Ausreise Reservesprit in Behältern. Auch in den EU-Ländern Luxemburg und Griechenland ist das Mitführen von Kraftstoff in Kanistern verboten. Beide Länder halten an dieser Regelung fest, obwohl die Zollgrenzen dort schon lange weggefallen sind.
  • Beim Autotransfer per Fähre nach Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland kann die Mitnahme von Reservekraftstoff in Kanistern verboten sein (Auskunft erteilt die jeweilige Reederei). Grundsätzlich tabu ist Reservesprit bei Fährfahrten nach Großbritannien, Irland, Island sowie nach Malta und Zypern.
  • In der Schweiz und in Liechtenstein sind 25 Liter Kraftstoff in Kanistern bei Ein- und Ausreise zollfrei, nach und von Litauen sowie in und aus der Slowakei gilt eine Mengenbeschränkung von 20 Litern und zehn Liter sind nach und von Italien erlaubt. Bei der Einreise in die Türkei dürfen auf dem Landweg 25 Liter in Behältern mitgeführt werden, nach Estland und Mazedonien 20 Liter. Nach Lettland ist die Mitnahme einer angemessenen Menge gestattet, bei der Einreise nach Slowenien und Tschechien zehn Liter. Bei der Ausreise aus Tschechien ist die Menge zwar unbeschränkt, doch wird von den deutschen Behörden Zoll kassiert, wenn mehr als zehn Liter in Kanistern mitgeführt werden.
  • Zoll kann bei der Einreise nach Polen verlangt werden, die Ausfuhr von Reservesprit ist nicht gestattet.
Der ADAC macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Menge zusätzlichen Kraftstoffs in Kanistern aus Sicherheitsgründen beschränkt bleiben sollte.
text  Hanno S. Ritter
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