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Samstag, 27. April 2024
Augen auf bei der Parkplatzwahl

Schäden durch herabfallende Kastanien sind nicht versichert

Wer sein Auto im Herbst unter einem Kastanienbaum abstellt, muss mit herabfallenden Früchten und daraus resultierenden Beulen rechnen. Was nicht jeder weiß: Solche Schäden sind oft nicht versichert.
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Augen auf bei der Parkplatzwahl: Gerade im Herbst lohnt der Blick nach oben, von wo bekanntlich nicht nur Gutes kommt. Steht das Auto unter einem Kastanienbaum, kann es von herunterfallenden Früchten getroffen werden. Dadurch entstehen leichter Beulen in der Karosserie als sich das viele vorstellen können.

Ebenfalls oft nicht bekannt ist indes, dass die Rechtsprechung es als allgemeines Lebensrisiko ansieht, wenn das Fahrzeug von den Kastanien beschädigt wird. Das bedeutet, dass weder die Kommunen noch Privatpersonen als Eigner der Bäume für die Schäden verantwortlich gemacht werden können. Darauf weist die R+V-Versicherung hin. Und auch die eigene Kfz-Teilkasko-Versicherung springt hier nicht ein. Lediglich die Vollkasko ersetzt die Schäden. Das Melden an die Versicherung will aber wegen bisweilen hoher Selbstbeteiligung und/oder Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse sorgfältig abgewägt sein.

Anders sieht es allerdings bei stürmischem Wetter aus: Wenn ein Sturm ab Windstärke acht die Kastanien herunterfegt, kommt die Teilkasko-Versicherung für die Reparaturkosten auf. Dies hat keine Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. Und wenn - auch ohne Sturm - ein kompletter Ast abbricht, haftet der Eigentümer des Baums.
text  Hanno S. Ritter
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