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ADAC-Übersicht der Bestimmungen in den wichtigsten Urlaubsländern
In sechs Ländern sind volle Reservekanister verboten
- Nicht mitgeführt werden darf Reservesprit in den EU-Ländern Griechenland und Luxemburg sowie in Bulgarien, Kroatien, Ungarn und Rumänien.
- Beim Übersetzen per Fähre nach Norwegen, Schweden und Finnland kann die Mitnahme von Reservekraftstoff in Kanister verboten sein (Auskunft erteilt die jeweilige Reederei). Grundsätzlich tabu ist Reservesprit auf Fährschiffen nach Großbritannien, Irland, Island sowie nach Malta und Zypern.
- 25 Liter im Kanister erlauben die Schweiz, Liechtenstein und die Türkei (bei Fahrten im Landesinnern).
- Die Mitnahme von 20 Litern gestatten Estland, Litauen, Mazedonien und die Slowakei.
- Zehn Liter Reservesprit dürfen in Italien, Österreich, Slowenien und Tschechien mitgeführt werden.
- Fünf Liter sind in Serbien-Montenegro, eine angemessene Menge in Lettland gestattet.
- Wer in den EU-Ländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Portugal und Spanien Sprit in Behältern mitführt, sollte es bei einer angemessenen Menge (circa 10 Liter) belassen.
- Bei der Einreise nach Polen kann für Reservesprit Zoll verlangt werden, die Ausfuhr von Kraftstoff in Kanistern ist nicht gestattet.
- Autofahrer, die aus der Schweiz oder Tschechien nach Hause zurückkehren, müssen die Menge in Behältern verzollen, die über 10 Liter hinausgeht.











