Auch merkwürdig anmutende Namen folgen einem Regelwerk
Über Raststätten und ihre Namen
Rastanlagen und Parkplätze an Autobahnen tragen teilweise merkwürdig anmutende Namen. Doch dahinter steckt
ein klares Regelwerk. Ein bisschen Lesestoff in Autonews-armen Zeiten.
Straßen.NRW
Raststätten an Autobahnen
erhalten landschaftsbezogene Namen
"Unterm Hipperich", "Am Blauen Stein", "Flöz Mausegatt", "Leckerhorst" – bisweilen scheinen die Namen von Raststätten alles andere als alltäglich.
Doch so fantasievoll diese Beispiele aus Nordrhein-Westfalen manchmal auch klingen mögen – sie folgen einem festen Regelwerk.
"Tatsächlich erfolgt die Namensgebung gemäß den 'Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen'", erklärt Steffen Scholz, Sachgebietsleiter Einzelplanung
bei der landeseigenen Behörde Straßen.NRW. "Diesen Empfehlungen zufolge erhalten Rastanlagen auf Bundesautobahnen landschaftsbezogene Namen." Die
jeweiligen Bezeichnungen richten sich nach geografischen Objekten in der Nähe, also nach Landschaften, Flüssen oder Bergen. Dabei werden Unterschiede
zwischen bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen gemacht. Scholz: "Bei unbewirtschafteten Rastanlagen geben Orte in unmittelbarer Nähe
den Namen vor. Bei bewirtschafteten Anlagen wird ein größerer Raum bei der Namensfindung einbezogen."
Kein Wunder also, dass die Bezeichnungen im Ruhrgebiet unter anderem Themen des Bergbaus aufgreifen: So hat etwa der Rastplatz "Flöz Mausegatt" an
der A 45 zwischen dem Dreieck Dortmund/Witten und der Ausfahrt Dortmund-Süd seinen Namen von einem Steinkohleflöz, das unter anderem in Witten,
Sprockhövel und Dortmund-Oespel abgebaut wurde. "Gatt" bezeichnet dabei im Niederdeutschen einen sehr schmalen Gang – ein unter Kumpeln berüchtigtes,
weil gefährliches Abbaugebiet.
"Unterm Hipperich" an der A 45 bei Olpe wiederum weist auf eine Anhebung hin: Der Hipperich ist ein 352 Meter hoher Berg in der Nähe von Wiehl im
Oberbergischen Kreis. Ähnliches gilt für den "Leckerhorst" an der A 46 zwischen Iserlohn und Oestrich. "Blaue Steine" wiederum sind in Deutschland
häufige Flurbezeichnungen, die ihren Ursprung in der Geschichte haben: Sie beziehen sich auf ehemalige Grenzsteine oder Kultstätten. Ein blauer
Gerichtsstein etwa befindet sich noch heute auf dem Rastplatz "Am Blauen Stein" an der A 61 zwischen Swisttal-Heimerzheim und Weilerswist.
Doch wer legt die Namen der Rastanlagen eigentlich fest? "Die Bezeichnungen werden in Deutschland von den jeweils zuständigen Straßenbauverwaltungen
vorgeschlagen", so Scholz. An den Bundesautobahnen entscheide letztendlich jedoch das Bundesverkehrsministerium. In Zukunft dürfte die Aufgabe bei
der neuen Autobahn-Betreibergesellschaft liegen.
Für die Vergabe gelten noch weitere Regeln: Beidseitige Anlagen beispielsweise, auch wenn sie versetzt angeordnet sind, erhalten den gleichen Namen.
Eine Übereinstimmung der Namen mit Knotenpunkten und anderen Rastanlagen wiederum sollte unbedingt vermieden werden. Bei neueren Parkplätzen gilt
zudem, dass keine Namen von Orten oder Stadtteilen mehr vergeben werden. Auf diese Weise soll die Verwechslungsgefahr mit Autobahnabfahrten minimiert
werden.
Und auch in anderer Hinsicht kommt man vor allem ortsfremden Verkehrsteilnehmern entgegen: Denn nicht nur die Beschilderung direkt an den Autobahnen
nennt den Namen der jeweiligen Rastanlage, sondern auch Schilder innerhalb der Anlage. Und: Im Gegensatz zur Streckenbeschilderung muss bei beidseitigen
Anlagen gleichen Namens auch die geografische Zusatzbezeichnung – Nord, Süd, Ost oder West – angegeben werden.