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Freitag, 19. April 2024
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Club: Anordnung ist verfrüht, schlecht begründet und in der Wirkung zweifelhaft

Dieselgate: AvD kritisiert Groß-Rückruf

Der amtlich angeordnete Rückruf der VW-Diesel mit Abschalteinrichtung hat niemanden überrascht und wohl alle zufriedengestellt. Fast alle, denn der Automobilclub von Deutschland wendet sich jetzt gegen die umfangreiche und teure Maßnahme: Mit Argumenten, die man nicht teilen muss, sich aber durchaus hören lassen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) kritisiert den vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückruf der VW-Fahrzeuge mit Schummelsoftware als verfrüht, schlecht begründet und in der Wirkung zweifelhaft. Die offizielle Begründung, bei den betroffenen Fahrzeugen sei die Betriebserlaubnis erloschen, sei unzutreffend, denn der US-Abgastest sei gar nicht Teil der europäischen Typprüfungsvoraussetzungen und der ABE, heißt es in einer Stellungnahme des Clubs, die am Montag in Frankfurt/Main verbreitet wurde.

Der AvD geht nach der herrschenden Rechtslage davon aus, dass eine momentan fehlerhafte Abgassoftware auch bei korrektem Funktionieren in einem im Fahrbetrieb nicht erreichbaren (EU) Normzustand keine Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis oder Zulassung des einzelnen Fahrzeuges hat. Das Bundesverkehrsministerium habe bereits 2009 bei der Neufassung der Typzulassungsregeln erklärt, dass der Entzug der Typzulassung die Betriebserlaubnis des einzelnen Fahrzeugs nicht berührt.

Zur Argumentation verweist der AvD auch auf die Rückrufen zugrundeliegende Vorschrift des § 7 Abs. 2 der EG-Fahrzeuggenehmigungs-Verordnung (EG-FGV), wonach ein Hersteller selbst zum Rückruf verpflichtet ist, wenn ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt vorhanden ist. Dies jedoch sei im Falle von VW nicht gegeben. Es sei sogar strittig, welche konkreten Gesundheitsgefahren von erhöhten Stickoxid-Werten ausgehen, und wer bislang durch diese möglichen Emissionen gefährdet oder gar geschädigt wurde. Auch die Begründung, das KBA und das Verkehrsministerium hätten den ersten amtlich begründeten Rückruf wegen der großen Zahl betroffener Fahrzeuge verordnet, sei nicht stichhaltig, weil weder die Wirkung der Maßnahme gesichert noch eine Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs gegeben und auch kein nachweislich individuell zuzuordnender Schaden Dritter erwiesen sei.

Obwohl noch nicht einmal konkret feststehe, welche Änderungen im Rahmen der Rückrufaktion durchgeführt werden und welche Auswirkungen sie auf die Automobile haben, sei der Rückruf bereits angeordnet worden. Der Club geht davon aus, dass in den meisten Fällen - gemeint sind wohl die 2,0-TDI-Motoren - bei den europäischen Fahrzeugen nur das amerikanische Testlaufprogramm deaktiviert wird, was keinerlei Auswirkungen auf das Fahrverhalten habe.

Ohne das Vorhandensein der für die Maßnahme notwendigen Rechtsgrundlage der dringlichen Abwendung von Gefahren sei der amtlich verordnete Groß-Rückruf auch deshalb verfrüht, weil auf Werkstätten und Handel als Ansprechpartner der Kunden ein Milliardenaufwand zukommen könnte.
text  Hanno S. Ritter
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