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Donnerstag, 25. April 2024
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Staatsanwaltschaft bezeichnet Aktenordnung als Fehlergrund

Doch kein Ermittlungsverfahren gegen Winterkorn

Anders als zunächst von ihr behauptet und hier berichtet, hat die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren gegen den zurückgetretenen VW-Chef Prof. Dr. Martin Winterkorn eingeleitet. Ein formelles Ermittlungsverfahren wird gegen Winterkorn im Gegensatz zu früheren Darstellungen gegenwärtig nicht geführt, teilte die Staatsanwaltschaft in Braunschweig am Montag mit. "Sofern" dieser Eindruck entstanden sei, bedauere man dies sowie die Irritationen, welche die Pressemitteilungen in diesem Zusammenhang hervorgerufen haben, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Aufgrund des Eingangs von diesbezüglichen Anzeigen sei ein Verfahren eingeleitet worden, in dessen Verlauf die Verantwortlichkeiten bei Volkswagen zu klären seien. Gegen Winterkorn bestehe kein Anfangsverdacht. Dies sei aber die Voraussetzung für die Einleitung eines - auf eine konkrete Person bezogenen - Ermittlungsverfahrens.

Die Quelle des Missverständnisses ist nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nicht etwa unpräzises Formulieren, sondern die Vorgabe der Aktenordnung, wonach bei Eingang einer Anzeige gegen eine bestimmte Person ein gegen diese Person gerichteter Vorgang anzulegen ist. "Dementsprechend war ein Vorgang bzgl. Prof. Dr. Winterkorn anzulegen", doch die Aktenordnung unterscheide nicht zwischen einem so eingetragenen Ermittlungsverfahren, einem sogenannten Vorermittlungsverfahren, und dem nach Bejahung eines Anfangsverdachts eingeleiteten formellen Ermittlungsverfahren gegen eine bestimmte Person, heißt es jetzt. In der ersten Pressemitteilung wurde fälschlicherweise von einem Ermittlungsverfahren gegen Winterkorn berichtet, tatsächlich wird der im VW-Konzern noch immer beschäftigte Manager in dem Verfahren aber derzeit nicht als Beschuldigter geführt.
text  Hanno S. Ritter
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