Anders als zunächst von ihr behauptet und hier berichtet, hat die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren
gegen den zurückgetretenen VW-Chef Prof. Dr. Martin Winterkorn eingeleitet.
Ein formelles Ermittlungsverfahren wird gegen Winterkorn im Gegensatz
zu früheren Darstellungen gegenwärtig
nicht geführt, teilte die Staatsanwaltschaft in Braunschweig am Montag mit. "Sofern" dieser Eindruck entstanden
sei, bedauere man dies sowie die Irritationen, welche die Pressemitteilungen in diesem Zusammenhang hervorgerufen
haben, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Aufgrund des Eingangs von diesbezüglichen Anzeigen sei ein Verfahren eingeleitet worden, in dessen Verlauf die Verantwortlichkeiten bei
Volkswagen zu klären seien. Gegen Winterkorn bestehe kein Anfangsverdacht. Dies sei aber die Voraussetzung für die Einleitung eines -
auf eine konkrete Person bezogenen - Ermittlungsverfahrens.
Die Quelle des Missverständnisses ist nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nicht etwa unpräzises Formulieren, sondern die Vorgabe der
Aktenordnung, wonach bei Eingang einer Anzeige gegen eine bestimmte Person ein gegen diese Person gerichteter Vorgang anzulegen ist.
"Dementsprechend war ein Vorgang bzgl. Prof. Dr. Winterkorn anzulegen", doch die Aktenordnung unterscheide nicht zwischen einem so
eingetragenen Ermittlungsverfahren, einem sogenannten Vorermittlungsverfahren, und dem nach Bejahung eines Anfangsverdachts eingeleiteten
formellen Ermittlungsverfahren gegen eine bestimmte Person, heißt es jetzt. In der ersten Pressemitteilung wurde fälschlicherweise von einem
Ermittlungsverfahren gegen Winterkorn berichtet, tatsächlich wird der im VW-Konzern noch immer beschäftigte Manager in dem Verfahren
aber derzeit nicht als Beschuldigter geführt.