Autokiste
Rückruf-Schreiben
von VW im April 2014
Die Zahl der Rückrufaktionen hat sich 2013 gegenüber dem Vorjahr erhöht, aber keine neuen Höchststände erreicht.
Mehrere Tausend Halter kamen der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nach und mussten eine zwangsweise
Stillegung hinnehmen.
Mit 180 Rückrufaktionen für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile im Jahr 2013 lag die Anzahl gegenüber 2012 um rund 11 Prozent
über dem Vorjahreswert, jedoch unterhalb der Anzahl aus 2010 und 2011. Wie das Krfatfahrt-Bundesamt (KBA) als national zuständige
Produktsicherheitsbehörde weiter mitteilt, waren mit 770.262 Halteranschriften rund 50.000 Fahrzeugbesitzer weniger betroffen als im Jahr zuvor.
In 105 Fällen bewertete das (KBA) die Mängel an den Fahrzeugen als so erheblich, dass es die Rückrufaktionen überwachte. Der Anteil
der besonders schweren Mängel lag mit 58 Prozent nahezu auf Vorjahresniveau. In solchen Fällen fordert das KBA eine maximale
Erfüllungsrate mit dem Ziel, den Mangel vollständig zu beseitigen.
Allerdings reagierten auch im abgelaufenen Jahr nicht alle angeschriebenen Halter mit einem Werkstatttermin zur Beseitigung des Mangels.
In 282.201 Fällen wurden die Betroffenen in sogenannten Nachfassaktionen erneut informiert und um Vereinbarung eines Termins zur Mangelbeseitigung gebeten. In 9.051 Fällen waren die Halter auch der wiederholten Aufforderung zur Vorführung des Fahrzeugs nicht nachgekommen. Ihre Fahrzeuge wurden auf Hinweis des KBA durch die örtlichen Zulassungsbehörden mittels Betriebsuntersagung aus dem Verkehr gezogen. Das waren rund 900 Betriebsuntersagungen mehr als 2012.
Jährlich erreichen das KBA zwischen 350 und 500 Hinweise von unterschiedlichen Quellen wie Hersteller, Verbraucher, Behörden und Medien
über Produkte, die möglicherweise mangelbehaftet sind. Für die Hersteller gilt die gesetzliche Verpflichtung, das KBA bei Verdacht auf
mögliche Mängel zu informieren. Das KBA geht jedem Hinweis nach und entscheidet nach Art des Mangels über die weiteren Schritte.