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Donnerstag, 28. März 2024
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Stationäre Anlagen werden mittels Schild angekündigt

Hessen: Schilder warnen landesweit vor Radarfallen

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Hessens Verkehrs- HMWVL
minister, Radar-Warnschild
In Hessen sollen Autofahrer schon bald vor allen festen Radarfallen mittels Schildern gewarnt werden. Mit einer bundesweit bisher einmaligen Anordnung will das Ministerium damit die Sicherheit erhöhen – und nimmt sinkende Einnahmen in Kauf. In Hessen warnen künftig Schilder vor Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen. "Die Schilder sind ein Signal an Autofahrer, auf den Tacho zu schauen und gegebenenfalls ihr Tempo zu drosseln", sagt Hessens Verkehrsminister Florian Rentsch, der am Dienstag eins der Schilder enthüllte. Studien und Erfahrungen aus anderen Ländern wie Großbritannien und Schweden sprächen dafür, dass solche Hinweise die Verkehrssicherheit erhöhen, so der FDP-Politiker. "Deshalb haben wir sie für alle festinstallierten Anlagen in Hessen angeordnet."

Sinn festinstallierter Radaranlagen sei es, auf die Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere der Geschwindigkeitsbeschränkungen hinzuwirken, erläuterte der Minister weiter. Daher sei es sinnvoll, auf solche Stellen so hinzuweisen, dass die Autofahrer frühzeitig ihre Geschwindigkeit kontrollieren und sie wenn nötig anpassen. "Das verhütet mehr Unfälle, als wenn Wochen später ein Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt", so Rentsch. Man setze auf Prävention statt Repression. Zudem senkten die Hinweisschilder die Gefahr, dass ein Fahrer beim Anblick des Blitzers abrupt bremse und damit womöglich einen Auffahrunfall herbeiführe.

Das Argument mag einleuchten, ist allerdings nur begrenzt glaubwürdig, denn die Schilder werden nur für stationäre Messanlagen obligatorisch. "Unsere Anordnung ist alles andere als ein Freibrief für Raser", sagte der Minister. Kein Temposünder könne sich wegen der weiterhin mobilen Messstellen sicher fühlen.

Die Anordnung, die bereits bis Monatsende umgesetzt sein soll, sieht vor, dass Schilder mit der Aufschrift "Radarkontrolle" vor allen festen Messstellen installiert werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften soll dies 50, außerhalb 100 und auf Autobahnen 200 Meter zuvor erfolgen.

Die Kosten trägt laut Straßenverkehrsgesetz der Baulastträger der jeweiligen Straße, also Bund, Land, Kreis oder Gemeinde. Etwa 90 Prozent der fest installierten Anlagen in Hessen stehen laut Ministerium an Straßen, bei denen das Land oder der Bund Baulastträger sind. Die Kosten pro Schild inklusive Aufstellung bezifferte Rentsch "100 bis allenfalls 200 Euro" - das sei ein Bruchteil dessen, was ein Radargerät kostet. Dafür erhöhe es die Akzeptanz der Tempoüberwachung. Der Gewinn an Verkehrssicherheit dürfe nicht an einem kleinlichen Kostenstreit scheitern, deshalb bietet das Land den Kommunen eine Kostenübernahme an.
text  Hanno S. Ritter
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