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Donnerstag, 28. März 2024
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Elektronische Aufbietung verkürzt Wartefrist auf zwei Wochen

KBA: Verlorene Fahrzeugpapiere werden schneller ersetzt

Wer seine Fahrzeugdokumente als verloren melden muss, kommt künftig schneller in den Besitz neuer Unterlagen. Das Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung läuft neuerdings online ab, was die Sache wesentlich beschleunigt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsblatt-Verlag das Verfahren zur Aufbietung in Verlust geratener Fahrzeugdokumente neu gestaltet und erheblich verkürzt.

Seit Monatsbeginn veröffentlicht der Verlag die Seriennummern abhanden gekommener Zulassungsbescheinigungen Teil II (ZB II, der frühere Fahrzeugbrief) im Internet. Die Daten werden vom Kraftfahrt-Bundesamt tagesaktuell an den Verlag übermittelt und sodann direkt im "Elektronischen Verkehrsblatt" veröffentlicht - "digital und damit medienbruchfrei", wie die Behörde es formuliert. Das neue Verfahren verkürzt den bisherigen Prozess von bis zu sechs auf nun zwei Wochen.

Die Zulassungsbehörden können fortan den Antragstellern nach Ablauf der vorgeschriebenen 14-tägigen Aufbietungsfrist die neuen Dokumente aushändigen. Durchschnittlich 150.000 Zulassungsbescheinigungen Teil II werden jährlich als verloren gemeldet.

Die Aufbietung ist die öffentliche Bekanntmachung der Nummer einer in Verlust geratenen ZB II. Auf diese Weise wird ein eventueller Besitzer des Dokuments formal aufgefordert, es zur Sicherung seiner Ansprüche am Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorzulegen.
text  Hanno S. Ritter
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