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Korrekt? |
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E5-Sprit nur als Super Plus |
Der ADAC geht in der E10-Debatte auf Konfrontationskurs mit der Mineralölindustrie. Weil diese den alten E5-Sprit nur
als teures Super Plus anbietet und damit nach Meinung des Clubs die gesetzliche Regelung unzureichend erfüllt, hat er
jetzt Anzeige gegenüber mehreren Tankstellenketten erstattet. Die Branche gibt sich gelassen.
Der ADAC hat gegen die Mineralölkonzerne Aral, BP, Jet, OMV und Shell Anzeige erstattet. Mit deren fehlendem Angebot
an Super E5 mit 95 Oktan verstoßen die Ölmultis nach Auffassung des Clubs gegen die gesetzlichen Regelungen.
Die Bestandsschutzregelung schreibe "eindeutig" vor, dass Anbieter von Super E10 gleichzeitig auch ein "entsprechendes"
Superbenzin mit E5-Qualität vorhalten müssen, argumentiert der ADAC. Sinn und Zweck dieser Vorgabe sei es, für diejenigen
Autofahrer, deren Pkw aus technischen Gründen kein E10 vertragen, ein echtes Super E5 mit 95 Oktan zu fairen Preisen anzubieten.
Wie aktuelle Stichproben zeigten, sei dies aber tatsächlich nicht der Fall. Entsprechend kostete der E5-Sprit mit 98 Oktan
("Super Plus") mindestens acht Cent mehr als das angebotene Super E10.
Der Mineralölwirtschaftsverband (MWV) sieht die ADAC-Anzeige unterdessen "ganz gelassen". Das Angebot der Branche sei
völlig gesetzeskonform, heißt es in einer Mitteilung. Die gesetzliche Regelung sehe vor, dass neben E10 auch ein
entsprechender Kraftstoff mit maximal 5 Volumenprozent Ethanol angeboten werden müsse. Wie diese Kraftstoffe beschaffen
sein müssten, bestimme die DIN-Norm. Demnach bestehe für die Oktanzahl ein Mindestwert, bei Super von 95. Folglich könne
auch eine höhere Qualität mit 98 Oktan angeboten werden.
Es sei von Beginn an das Ziel der Mineralölindustrie gewesen, die politische E10-Vorgabe im Sinne des Verbrauchers zu
günstigsten Kosten umzusetzen und deshalb nur auf eine sogenannte Schutzsorte zu setzen, erklärte MWV-Hauptgeschäftsführer
Dr. Klaus Picard. "Für den Autofahrer ist entscheidend, dass diese den maximalen Ethanolgehalt von 5 Volumenprozent nicht
übersteigt." Wenn weitere Sorten angeboten würden, führe dies zu höheren Gesamtkosten. Man bedauere, dass der ADAC mit der
"erneuten Verunsicherung der Autofahrer" der gemeinsamen Zielsetzung des "Benzingipfels" zur Information entgegen wirkt.
Beim ADAC hieß es, man setze auf Wahlfreiheit zwischen den Kraftstoffsorten. "So ist es gerade in der noch laufenden
Einführungsphase für viele Autofahrer besonders wichtig, zwischen Super E10 und Super E5 wählen zu können, um sich ohne
Zeitdruck ausreichend zu informieren", argumentiert der Club.
Die gesetzliche Regelung (Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über die
Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1849) -
10. BImSchV, § 3) lautet wörtlich:
(1) Ottokraftstoff darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in
den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 228, Ausgabe November 2008, oder der E DIN 51626-1, Ausgabe
November 2010, genügt.
(2) Wer Ottokraftstoffe nach Absatz 1 der Qualität "Normal" oder "Super" mit mehr als 5 Volumenprozent Ethanol anbietet, ist
verpflichtet, an derselben Abgabestelle auch Ottokraftstoffe nach Absatz 1 der Qualität "Super" mit (...) einem maximalen
Ethanolgehalt von 5 Volumenprozent anzubieten.
(3) Wer Ottokraftstoffe nach Absatz 1 der Qualität "Super Plus" mit mehr als 5 Volumenprozent Ethanol anbietet, ist verpflichtet,
an derselben Abgabestelle auch Ottokraftstoffe nach Absatz 1 der Qualität "Super Plus" mit (...) einem maximalen Ethanolgehalt
von 5 Volumenprozent anzubieten.
Nach unserer Einschöätzung dürfte die Mineralölbranche nach dem recht eindeutigen Verordnungswortlaut im Recht sein, so dass
die ADAC-Vorgehensweise mehr wie Öffentlichkeitsarbeit in eigener Sache wirkt. Man darf gespannt sein, was aus den Verfahren wird.