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Samstag, 20. April 2024
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ARCD-Übersicht der Regelungen in anderen Ländern

Norditalien führt Winterreifen-Pflicht ein (aktualisiert)

In Deutschland wird im kommenden Monat aller Voraussicht nach eine Winterreifen-Pflicht eingeführt, in Norditalien ist dies gerade erfolgt. Wie andere Länder mit dem Thema umgehen, hat der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) recherchiert. Unabhängig von den tatsächlichen Wetterverhältnissen gilt künftig in der norditalienischen Provinz Mailand vom 15. November bis zum 31. März des folgenden Jahres eine generelle Winterreifenpflicht. Dies schreibt ein neues Verwaltungsdekret vor. Je nach Witterungsverhältnissen kann die Vorschrift auch früher in Kraft treten oder verlängert werden.

Eine an einen festen Zeitraum gebundene Auflage galt bisher schon vom 15. Oktober bis zum 15. April im Aosta-Tal. Je nach Wetter können die italienischen Behörden aber überall im Land kurzfristig zu bestimmten Zeiten oder für einzelne Streckenabschnitte eine geeignete Winterbereifung durch entsprechende Schilder vorschreiben. Alternativ sind auch Schneeketten auf Sommerreifen zulässig. Winterreifen mit Spikes sind nur zwischen 15. November und 15. März erlaubt, und zwar bei einer Geschwindigkeit von höchstens 120 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf den übrigen Straßen.

In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht, doch wird die Nutzung von entsprechenden Pneus bei winterlichen Straßen- und Witterungsbedingungen von Behördenseite empfohlen. Wer mit Sommerreifen fährt und den Verkehr bei Eis und Schnee behindert, muss bei einem Unfall mit Bußgeld und Mithaftung rechnen.

In Österreich gilt vom 1. November bis 15. April eine "witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht". Bei entsprechenden Straßenbedingungen sind Reifen zu verwenden, die mit den Bezeichnungen "M+S", "M.S." oder "M & S" gekennzeichnet sind und mindestens vier, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Alternativ können auf mindestens zwei Rädern (Antriebsachse) Schneeketten auf Sommerreifen montiert werden, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Für Busse und Lkw gelten Sonderregelungen.

Auch Frankreich verzichtet bisher auf eine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings kann Winterbereifung bei entsprechenden Verkehrszeichen oder Zusatzschildern auf Gebirgsstraßen vorgeschrieben sein.

In Skandinavien gelten ebenfalls unterschiedliche Regelungen. Finnland schreibt von Anfang Dezember bis Ende Februar Winterreifen mit mindestens drei Millimetern Restprofiltiefe vor, Schweden vom 1. Dezember bis 31. März. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die im Königreich zugelassen sind. Ganz auf eine Winterreifenpflicht verzichten hingegen Dänemark und Norwegen.
Eine frühere Version dieses Artikels war hinsichtlich der Regelung in Österreich nicht aktuell. Der Text wurde korrigiert; wir bitten um Entschuldigung.
text  Hanno S. Ritter
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