In Deutschland wird im kommenden Monat aller Voraussicht nach eine Winterreifen-Pflicht eingeführt,
in Norditalien ist dies gerade erfolgt. Wie andere Länder mit dem Thema umgehen, hat der Auto- und
Reiseclub Deutschland (ARCD) recherchiert.
Unabhängig von den tatsächlichen Wetterverhältnissen gilt künftig in der norditalienischen Provinz Mailand
vom 15. November bis zum 31. März des folgenden Jahres eine generelle Winterreifenpflicht. Dies schreibt
ein neues Verwaltungsdekret vor. Je nach Witterungsverhältnissen kann die Vorschrift auch früher in Kraft
treten oder verlängert werden.
Eine an einen festen Zeitraum gebundene Auflage galt bisher schon vom 15. Oktober bis zum 15. April im Aosta-Tal.
Je nach Wetter können die italienischen Behörden aber überall im Land kurzfristig zu bestimmten Zeiten oder für
einzelne Streckenabschnitte eine geeignete Winterbereifung durch entsprechende Schilder vorschreiben. Alternativ
sind auch Schneeketten auf Sommerreifen zulässig. Winterreifen mit Spikes sind nur zwischen 15. November und 15.
März erlaubt, und zwar bei einer Geschwindigkeit von höchstens 120 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf den
übrigen Straßen.
In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht, doch wird die Nutzung von entsprechenden Pneus bei winterlichen
Straßen- und Witterungsbedingungen von Behördenseite empfohlen. Wer mit Sommerreifen fährt und den Verkehr bei
Eis und Schnee behindert, muss bei einem Unfall mit Bußgeld und Mithaftung rechnen.
In Österreich gilt vom 1. November bis 15. April eine "witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht". Bei entsprechenden
Straßenbedingungen sind Reifen zu verwenden, die mit den Bezeichnungen "M+S", "M.S." oder "M & S" gekennzeichnet sind
und mindestens vier, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Alternativ können auf mindestens zwei
Rädern (Antriebsachse) Schneeketten auf Sommerreifen montiert werden, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig
mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Für Busse und Lkw gelten Sonderregelungen.
Auch Frankreich verzichtet bisher auf eine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings kann Winterbereifung bei
entsprechenden Verkehrszeichen oder Zusatzschildern auf Gebirgsstraßen vorgeschrieben sein.
In Skandinavien gelten ebenfalls unterschiedliche Regelungen. Finnland schreibt von Anfang Dezember bis Ende
Februar Winterreifen mit mindestens drei Millimetern Restprofiltiefe vor, Schweden vom 1. Dezember bis 31. März.
Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die im Königreich zugelassen sind. Ganz auf eine Winterreifenpflicht
verzichten hingegen Dänemark und Norwegen.
Eine frühere Version dieses Artikels war hinsichtlich der Regelung in Österreich nicht aktuell. Der Text wurde
korrigiert; wir bitten um Entschuldigung.