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Freitag, 29. März 2024
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Wettbewerbszentrale: Werbe-Lüge kann nicht per Fußnote relativiert werden

Opel: Abmahnung für lebenslang

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"Lüge mit Sternchenhinweis": Opel/M:ak
Wettbewerbszentrale mahnt Opel ab
Dass Opel sich mit der jüngst angekündigten "lebenslangen Garantie", die nicht lebenslang ist, Ärger einhandeln würde, war absehbar. Es ging schnell und ohne dass sich ein Wettbewerber die Finger schmutzig machen musste: Die Wettbewerbszentrale hat den Rüsselsheimern eine Abmahnung zustellen lassen. Man beanstande eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der vollmundigen Ankündigung eine "lebenslange" Garantie tatsächlich nicht von Opel gewährt werde, erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.

Bei einer "lebenslangen" Garantie erwarte der Verbraucher, dass die Garantie greife, solange er den Wagen fahre oder fahren könne, und zwar unabhängig von der Laufleistung des Wagens - eben eine Garantie für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs. Eine mit zahlreichen weiteren Einschränkungen versehene Garantie bis zu maximal 160.000 Kilometer Laufleistung sei aber in den Augen der Verbraucher definitiv keine "lebenslange" Garantie.

Opel bewirbt die Anschlussgarantie derzeit nicht nur mit der hervorgehobenen Aussage "Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel", sondern verwendet dabei in Printanzeigen sowie im Internet zusätzlich unterhalb dieses Slogans großdimensioniert das mathematische Zeichen für "unendlich". Innerhalb dieser Unendlich-Schleife erscheint der Schriftzug "LEBENSLANGE GARANTIE". Lediglich in einem Fußnotenhinweis wird sodann darauf hingewiesen, dass die beworbene Garantie tatsächlich mit Beschränkungen in der Gesamt-km-Leistung und auch nur anteiliger Übernahme der Materialkosten versehen ist.

Münker sagte, im Wettbewerbsrecht gelte der Grundsatz, dass die Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten dürfe. Eine "Lüge" im Blickfang könne nicht durch einen Sternchenhinweis "aufgeklärt" oder relativiert werden. Opel sei hier über das Ziel hinaus geschossen. Münker: "Wir beanstanden nicht die Pkw-Anschlussgarantie als solche, die in ähnlicher Form auch von anderen Herstellern angeboten wird. Aber die objektiv unwahre Behauptung 'lebenslang', die einen unschlagbaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz suggerieren soll, hat in der Werbung nichts zu suchen."

Bei Opel wurde am Dienstag lediglich der Eingang der Abmahnung bestätigt. Man werde die Angelegenheit nun prüfen. Sollte der Autobauer bis zum 19. August keine Unterlassungserklärung abgeben, will die Wettbewerbszentrale Klage einreichen. Vermutlich wird es darauf hinauslaufen, weil es Opel Zeit verschafft - und weil den Rüsselsheimern nur Kosten drohen, nicht aber lebenslang.
text  Hanno S. Ritter
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