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"Lüge mit Sternchenhinweis": |
Opel/M:ak |
Wettbewerbszentrale mahnt Opel ab |
Dass Opel sich mit der jüngst angekündigten "lebenslangen Garantie", die nicht lebenslang ist, Ärger
einhandeln würde, war absehbar. Es ging schnell und ohne dass sich ein Wettbewerber die Finger schmutzig
machen musste: Die Wettbewerbszentrale hat den Rüsselsheimern eine Abmahnung zustellen lassen.
Man beanstande eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der vollmundigen Ankündigung eine
"lebenslange" Garantie tatsächlich nicht von Opel gewährt werde, erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes
Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.
Bei einer "lebenslangen" Garantie erwarte der Verbraucher, dass die Garantie greife, solange er den Wagen fahre
oder fahren könne, und zwar unabhängig von der Laufleistung des Wagens - eben eine Garantie für die gesamte
Lebensdauer des Fahrzeugs. Eine mit zahlreichen weiteren Einschränkungen versehene Garantie bis zu maximal 160.000
Kilometer Laufleistung sei aber in den Augen der Verbraucher definitiv keine "lebenslange" Garantie.
Opel bewirbt die Anschlussgarantie derzeit nicht nur mit der hervorgehobenen Aussage "Die lebenslange Garantie auf
Ihren Opel", sondern verwendet dabei in Printanzeigen sowie im Internet zusätzlich unterhalb dieses Slogans
großdimensioniert das mathematische Zeichen
∞
für "unendlich". Innerhalb dieser Unendlich-Schleife erscheint der Schriftzug "LEBENSLANGE GARANTIE". Lediglich in einem
Fußnotenhinweis wird sodann darauf hingewiesen, dass die beworbene Garantie tatsächlich mit Beschränkungen in der
Gesamt-km-Leistung und auch nur anteiliger Übernahme der Materialkosten versehen ist.
Münker sagte, im Wettbewerbsrecht gelte der Grundsatz, dass die Werbeaussage im Blickfang keine objektive
Unrichtigkeit enthalten dürfe. Eine "Lüge" im Blickfang könne nicht durch einen Sternchenhinweis "aufgeklärt"
oder relativiert werden. Opel sei hier über das Ziel hinaus geschossen. Münker: "Wir beanstanden nicht die
Pkw-Anschlussgarantie als solche, die in ähnlicher Form auch von anderen Herstellern angeboten wird. Aber
die objektiv unwahre Behauptung 'lebenslang', die einen unschlagbaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz
suggerieren soll, hat in der Werbung nichts zu suchen."
Bei Opel wurde am Dienstag lediglich der Eingang der Abmahnung bestätigt. Man werde die Angelegenheit nun prüfen.
Sollte der Autobauer bis zum 19. August keine Unterlassungserklärung abgeben, will die Wettbewerbszentrale
Klage einreichen. Vermutlich wird es darauf hinauslaufen, weil es Opel Zeit verschafft - und weil den Rüsselsheimern
nur Kosten drohen, nicht aber lebenslang.