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Samstag, 20. April 2024
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Neuabschluss sollte schnellstens erfolgen

Ineas- und LadyCarOnline-Versicherungspolicen enden bald

Versicherungsnehmer der niederländischen, inzwischen insolventen Ineas- oder LadyCarOnline-Versicherung müssen jetzt schnellstens für neuen Versicherungsschutz sorgen. Kraftfahrtversicherungsverträge mit dem niederländischen Internetversicherer "International Insurance Corporation" (IIC), der unter dem Namen Ineas und Ladycar auf dem Deutschen Markt präsent ist respektive war, laufen Ende August aus. Darüber hat nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Donnerstag die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert.

IIC steht seit Juni 2010 unter holländischer Notverwaltung. In Deutschland konzentrierte sich das Unternehmen Online ausschließlich auf das Online-Geschäft, eine Niederlassung besteht nicht. Damit steht die IIC auch nicht unter Kontrolle der BaFin.

Geschädigte, die durch einen bei IIC versicherten Kraftfahrer zu Schaden gekommen sind, werden über die Verkehrsopferhilfe entschädigt. Der 1963 gegründete Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer schützt Geschädigte, die durch ein nicht ermittelbares oder nicht versichertes Kfz zu Schaden gekommen sind. Auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Kfz-Haftpflichtversicherers tritt die VOH ein. Der Garantiefonds leistet nicht für Kaskoschäden. Die VOH-Aufwendungen werden im Rahmen eines Ausgleichsabkommens vom niederländischen Garantiefonds zurückerstattet.

Anspruchsteller sowie Ineas- oder LadyCarOnline-Kunden können sich nach GDV-Angaben zur Bearbeitung der Haftpflichtschäden unter dem Stichwort "Ineas/VOH" an folgende Adresse wenden: ISB-DEKRA Claims Service, Boxgraben 38, 52064 Aachen, Telefax 0241-5157830.

Wer ab dem 1. September 2010 mit einem bei Ineas oder LadyCarOnline versicherten Fahrzeug fährt, ist ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs. Somit macht er sich strafbar: Er riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Daher müssen sich die rund 50.000 betroffenen Kunden spätestens zum 1. September 2010 bei einer anderen Gesellschaft versichern und dies der Zulassungsstelle mitteilen. Der ADAC rät, den bestehenden Vertrag per Einschreiben/Rückschein zu kündigen. Offen ist, ob IIC bereits gezahlte Versicherungsprämien für die Restlaufzeit des Vertrages erstatten kann; dies hängt davon ab, wie sich die Liquidität der Versicherung nach Beendigung des Geschäftsbetriebes darstellt.
text  Hanno S. Ritter
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