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Mittwoch, 24. April 2024
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Im Winter 2008/2009 nicht einmal 380 Verfahren bundesweit

Kaum Bußgelder wegen Verstoß gegen Winterreifenpflicht

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Kaum Bußgelder bei Verstößen ADAC
gegen die Quasi-Winterreifenpflicht
Autos sind mit vernünftiger Bereifung auszustatten, im Winter also in der Regel mit Winterreifen. Das besagt (der gesunde Menschenverstand und) das Gesetz. Verstöße werden aber nur selten geahndet. Eine direkte Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Wer aber die Ausrüstung seines Fahrzeugs nicht an die Wetterverhältnisse angepasst hat und dadurch andere behindert, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. So steht es seit Mai 2006 in § 2 Abs. 3 a der Straßenverkehrsordnung.

Obwohl augenscheinlich dennoch mehr als nur eine kleine Minderheit der Autofahrer auch bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen unterwegs ist und viele Staus auf querstehende Sommerreifen-Fahrzeuge zurückzuführen sind, wird die Polizei nur selten im Sinne der Vorschrift tätig. So wurden nach einer am Montag vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg veröffentlichten Übersicht im Zeitraum zwischen 1. Oktober 2008 und 30. September 2009 bundesweit gerade einmal 473 solcher Verfahren bearbeitet.

Den Schwer-"Punkt" bildeten die Pkw-Fahrer mit 364 Mitteilungen, wovon wiederum 164 aus Nordrhein-Westfalen stammen, wo auch der größte Fahrzeugbestand besteht. In neun der 16 Bundesländer wurde gegen jeweils weniger als zehn Pkw-Fahrer wegen unangepasster Bereifung ein Bußgeld verhängt.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
KBA
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