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Freitag, 29. März 2024
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Umstellung der Abwicklung laut ADAC ab 30. März

Abwrackprämie: Antragsstellung bald nur noch online

Das Antragsverfahren zur Abwrackprämie wird ab dem 30. März nicht nur im Hinblick auf die Reservierungsmöglichkeit geändert, sondern offenbar auch in der Abwicklung. Nach ADAC-Informationen kann der Antrag dann nur noch über das Internet gestellt werden. Der Postweg sei künftig ausgeschlossen, berichtete der Club am Freitag in München. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat insoweit bisher lediglich von neuen Antragsformularen gesprochen.

Der ADAC kritisiert die Umstellung, weil sie die Antragstellung nur noch jenen ermögliche, die über einen Internetanschluss und einen Scanner verfügten, was laut Statistik bei den meisten älteren Menschen nicht der Fall sei. "Die Bundesregierung ersetzt eine Ungerechtigkeit durch die nächste", hieß es. Personen ohne Online-Zugang seien damit gezwungen, sich dem Händler anzuvertrauen. Damit aber hätten sie es nicht mehr selbst in der Hand, ihre Reservierung rechtzeitig vorzunehmen. Zudem befürchtet der Club eine schlechtere Verhandlungsposition der Autokäufer gegenüber dem Händler, da dann der Neuwagenkauf in Zusammenhang mit der Prämiengewährung gebracht wird. Dies könne zu geringeren Preisnachlässen des Händlers führen.

Der Einwand scheint nachvollziehbar, wenn auch die bisherigen Erfahrungen mit der Prämie eher zeigen, dass die Käufer ihre grundsätzliche Prämienberechtigung den Autohäusern sowieso überwiegend dargelegt und diese sogar oft mit der Abwicklung beauftragt haben.

Erst kürzlich hatte das BAFA die Bedingungen dahingehend geändert, dass der Fahrzeugbrief des zu verschrottenden Autos im Original vorgelegt werden muss. Kopien hielt man zur Vorbeugung von Missbrauch nicht mehr für ausreichend. Inwieweit dies nun bei gescannten Dokumenten gelöst wird, bleibt abzuwarten.
text  Hanno S. Ritter
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