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Freitag, 29. März 2024
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Zusatzausbildung und -prüfung für 1.000 Euro erhöht Gewichtsgrenze um 750 Kilo

Tiefensee: Führerschein-Sonderregelung für Feuerwehren

Tiefensee: Führerschein-Sonderregelung für Feuerwehren
Über 4,25 Tonnen: Autokiste/FFDeu
Feuerwehrfahrzeug vom Typ LF8
Mit einer Ausnahmeregelung für Feuerwehr-Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen will Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) das Problem der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland lösen, dass zu wenig junge Ehrenamtliche einen Führerschein für die Einsatzfahrzeuge besitzen. Doch die geplante Gewichtsgrenze klingt nicht praktikabel. "Sich bei der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren, ist und bleibt für junge Leute attraktiv," so Minister Tiefensee beim 4. "Berliner Abend" des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) am Mittwoch dieser Woche (4.3.) in der Regierungsfeuerwache in Berlin.

Die Gesellschaft sei auf das Engagement der vielen Hunderttausend Ehrenamtlichen angewiesen. Um dies nicht zu gefährden, müsse der Staat dort helfen, wo seine Hilfe benötigt wird. Man werde deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Feuerwehrler zukünftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnisklasse B durch eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen können. Dadurch sollen laut Tiefensee die Kosten auf ein Drittel reduziert werden - gemeint ist ein Drittel des echten Lkw-Führerscheins C1, den das Ministerium auf 3.000 Euro taxiert, der aber mit der angestrebten Sonderregelung sonst nichts zu tun hat.

Hintergrund der Probleme bei der Rekrutierung von Nachwuchsfahrern bei der Feuerwehr ist, dass nach den bereits vor rund zehn Jahren in Kraft getretenen neuen EU-einheitlichen Führerscheinklassen mit der Pkw-Fahrerlaubnis (Klasse B) nicht mehr wie früher (Klasse 3, erworben vor dem 01.01.1999) alle Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG), sondern nur noch bis 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Die Kommunen sind oftmals nicht gewillt oder in der Lage, den C1-Schein zu finanzieren, und die Zahl junger Männer, die ihn bei der Bundeswehr erwerben, sinkt.

Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) soll eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einem zGG bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen. Das reicht allerdings selbst für viele bei kleineren Feuerwehren verbreitete Fahrzeuge, etwa vom Typ LF8 (Löschgruppenfahrzeug) nach wie vor nicht aus. Im wesentlichen profitieren nur Feuerwehren mit Tragkraftspritzen-Fahrzeugen (TSF) auf Transporter-Basis - viel Bürokratie und hohe Kosten für einen Minimal-Fortschritt.
text  Hanno S. Ritter
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