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Freitag, 29. März 2024
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12 Monate Förderung auch für bereits zugelassene EU5-Pkw

Kfz-Steuerbefreiung: Befristung bis Mitte 2009

Es kommt Licht ins Kfz-Steuerchaos der Bundesregierung: Nach Beratungen hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen geänderten Plan auf den Weg gebracht. Demnach soll die Steuerbefreiung nun für alle Pkw gelten, die (seit dem 5. November 2008) bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen werden. Es bleibt bei der Förderung für 12 bzw. 24 Monate. Zusätzlich sollen nun all diejenigen, die bereits vor dem Stichtag einen EU5-Pkw zugelassen haben, ab dem 1. Januar 2009 eine Steuerbefreiung für ein Jahr erhalten. Voraussetzung sei, dass der Pkw seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasstufe EU5 genehmigt ist, hieß es nebulös. Die Steuerbefreiung endet in jedem Fall Ende 2010.

Die Bundesregierung wiederholte, ab Anfang 2011 eine Besteuerung einführen zu wollen, die sich an den CO2-Emissionen orientiert. Je niedriger der CO2-Ausstoß, je niedriger werde die Steuerbelastung sein, hieß es, womit nach jetzigem Stand offenbar keine Unterscheidung zwischen Fahrzeugklassen geplant ist. Dies dürfte aber nicht das letzte Wort sein.

Das Bundesfinanzministerium werde "ab sofort mit Hochdruck" an einem Gesetzentwurf zur Umstellung der Kfz-Steuer auf eine CO2-Steuer arbeiten, kündigte der Stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg an. Der Gesetzentwurf solle noch in dieser Legislaturperiode eingebracht werden.
text  Hanno S. Ritter
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