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Mittwoch, 24. April 2024
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Kfz-Haftpflicht zahlt nur für regelmäßig mitgeführte Gegenstände

Urteil: Wertvolles Gepäck bei Unfall nicht versichert

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Schäden. Hat zum Beispiel ein Beifahrer einen wertvollen Gegenstand dabei, kommt die Versicherung für dessen Beschädigung bei einem Verkehrsunfall häufig nicht auf. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg behandelter Fall. Die Richter hatten darüber zu befinden, ob die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ein bei einem Verkehrsunfall zerstörtes Cello bezahlen muss. Weil der Beifahrer das Musikinstrument nicht üblicher-, sondern nur ausnahmsweise bei einer Autofahrt bei sich hatte, verweigerte die Versicherung ihre Eintrittspflicht.

Die Pkw-Eigentümerin war mit ihrem VW Golf und in Begleitung ihres Lebensgefährten auf dem Weg in die Weihnachtsfeiertage. Mit an Bord war das Cello der "Schwiegermutter in spe". Bei einem von der Frau selbst verschuldeten Unfall wurde das Musikinstrument samt Etui zerstört. Schaden: rund 3.300 Euro. Die Musikinstrumentenversicherung der Schwiegermutter erstattete diesen Betrag, wollte ihn sich aber von der Kfz-Haftpflicht wiederholen. Diese verweigerte unter Hinweis auf ihre Versicherungsbedingungen die Zahlung.

Zu Recht, wie die Coburger Gerichte befanden. Denn für in dem versicherten Auto mitgeführte Sachen müsse die Kfz-Haftpflicht regelmäßig nicht zahlen, heißt es in dem Urteil des Amtsgerichts vom 28.03.2008 (- 12 C 1005/07 -), das nach einer Hinweisverfügung des Landgerichts inzwischen rechtskräftig ist.

Die Versicherung müsse nur zahlen, wenn entweder Beifahrer Gegenstände dabei hätten, die sie üblicherweise mit sich führten oder wenn die Fahrt überwiegend der Personenbeförderung diene und es sich um einen Gegenstand des persönlichen Gebrauchs handele. Beides war vorliegend nicht der Fall: Der Beifahrer hatte üblicherweise kein Cello dabei, und seine Partnerin war nicht als bloße Chauffeurin unterwegs, sondern wollte auch selbst zur Schwiegermutter.

Beifahrer mit wertvollem Gepäck können für den Fahrer also durchaus finanziell riskant sein. Denn wäre das Cello nicht separat versichert gewesen, hätte die Fahrerin es möglicherweise aus der eigenen Schatulle ersetzen müssen.
text  Hanno S. Ritter
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