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Freitag, 29. März 2024
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ACE: Neue Vorschrift für Lkw und Busse

Österreich führt Winterreifen-Pflicht für Nutzfahrzeuge ein

In Österreich gilt für Nutzfahrzeuge von diesem Jahr an erstmals eine generelle Winterreifenpflicht. Darunter fallen Lkw und Busse mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht, meldet der ACE Auto Club Europa am Donnerstag in Stuttgart. Den Angaben zufolge müssen Lkw in der Zeit vom 1. November bis 15. April zumindest an einer Antriebsachse und Omnibusse in der Zeit vom 1. November bis 15. März an allen Achsen mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Außerdem sind Fahrer von Lkw und Bussen dazu verpflichtet, in der fraglichen Zeit Schneeketten mitzuführen. Winterreifen unter 5,0 Millimeter Profiltiefe (Radialreifen) und 6,0 Millimeter (Diagonalreifen) werden nicht mehr als Winterausrüstung anerkannt.

In Deutschland gilt für Nutzfahrzeuge ebenso wie für Pkw nur die 2006 eingeführte Regelung des §2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung, wonach bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören nach dem Gesetzes-Wortlaut insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Für Transporte mit gefährlichen Gütern gelten Sonderregelungen.
text  Hanno S. Ritter
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