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Mittwoch, 17. April 2024
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Bisher bietet nur Hessen die uneingeschränkte Kennzeichen-Mitnahme

Kennzeichen-Mitnahme bei Umzug: Umsetzung gering

Innerhalb des gleichen Bundeslands umziehen und das Auto-Kennzeichen mitnehmen – aus der bürgerfreundlichen, wenn auch nicht sehr lokalpatriotischen Idee wird in der Praxis größtenteils nichts, ergab eine Umfrage des Automobilclubs von Deutschland (AvD). Die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit der Ausnahmeregelung in § 47 sollte das Ummelden ohne neues Kennzeichen möglich machen. Allerdings bleibt die Umsetzung der Regelung den Bundesländern überlassen, die bisher ablehend bis zaghaft damit umgehen.

Nach AvD-Angaben am weitesten ist die Planung in Hessen. Dort werde es ab Februar 2009 uneingeschränkt möglich sein, die Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb des Landes zu behalten. Wer etwa von der Landeshauptstadt nach Frankfurt/Main zieht, kann das "WI" behalten, wird aber in der Versicherung entsprechend dem neuen Wohnort eingestuft. Diese Lösung hat sonst nur noch Schleswig-Holstein ins Auge gefasst, aber noch nicht abschließend entschieden.

In Baden Württemberg und Niedersachsen kann man bereits seit Anfang September in einigen Regionen bei einem Wohnortwechsel sein Kennzeichen mitnehmen. In Rheinland-Pfalz soll dies ab dem Frühjahr 2009 möglich sein. Allerdings haben alle drei Länder die neue Regelung auf die Zulassungsbezirke begrenzt, die identische Unterscheidungskennzeichen haben. Das betrifft beispielsweise die Stadt und den Landkreis Heilbronn, Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis sowie Mainz oder Hannover (Stadt/Land).

Bayern startet am 1. November 2008 ein Pilotprojekt in der Stadt und im Landkreis Bayreuth. Nächstes Jahr soll dann entschieden werden, ob das Vorhaben landesweit in kreisfreien Städten und Landkreisen mit gleichen Kennzeichen umgesetzt wird.

In Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland wird laut AvD aus den unterschiedlichsten Gründen darauf verzichtet, die Kennzeichen-Mitnahme zu gestatten. In Düsseldorf werde argumentiert, die bisherige Regelung habe sich über Jahrzehnte bewährt und diene nicht zuletzt identitätsstiftend für die Kommunen und Kreise. Zudem seien Halterfeststellungen schwieriger, wenn das Kennzeichen mitgenommen würde. Das Verkehrsministerium von Sachsen-Anhalt befürchtet, die Bürger könnten die Regelung missverstehen und ihre Kfz bei einem Umzug überhaupt nicht mehr ummelden. Dies würde zu Fehlern im Fahrzeugregister führen.

Das zuständige sächsische Wirtschaftsministerium führt aus, es gelte, ein gewisses Maß an ordnungspolitischer und auch kommunaler Identität aufrecht zu erhalten. Das Kennzeichen stelle ein Stück Heimatverbundenheit dar. Mecklenburg-Vorpommern wendet ein, die Software für die Kfz-Steuer-Erhebung umzustellen, sei zu kostenintensiv, und in Saarbrücken möchte man abwarten, bis die Diskussion um ein "lebenslanges Kennzeichen" abgeschlossen ist. Thüringen und Brandenburg haben sich noch nicht entschieden - und für Berlin, Hamburg und Bremen stellt sich die Frage nicht.
text  Hanno S. Ritter
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AvD
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