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Mittwoch, 24. April 2024
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Gesetzesänderung voraussichtlich ab Jahresende

Behindertenparkplätze künftig auch für Contergan-Opfer

Siehe Bildunterschrift
Künftig PeJo/Fotolia
auch für Conterganopfer:
Behindertenparkplatz
Eine seltsame Regelung im deutschen Verkehrsrecht steht vor der Aufhebung: Künftig dürfen nicht nur gehbehinderte Menschen Behindertenparkplätze nutzen, sondern auch Contergan-Geschädigte. Das hat das Bundeskabinett heute auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums beschlossen. Nach dem sich anschließenden parlamentarischen Verfahren wird die neue Regelung durch Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) voraussichtlich zum Jahresende rechtlich bindend.

Er sei sehr froh, das man helfen könne, mehr Menschen mit Behinderung eine bessere Mobilität zu ermöglichen, so Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee. Der Bundesverband der Contergangeschädigten habe hier "konstruktive Anregungen" gegeben, die man "sehr schnell und lebensnah" habe umsetzen können.
text  Hanno S. Ritter
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