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Künftig |
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auch für Conterganopfer: Behindertenparkplatz |
Eine seltsame Regelung im deutschen Verkehrsrecht steht vor der Aufhebung: Künftig dürfen nicht
nur gehbehinderte Menschen Behindertenparkplätze nutzen, sondern auch Contergan-Geschädigte.
Das hat das Bundeskabinett heute auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums beschlossen. Nach
dem sich anschließenden parlamentarischen Verfahren wird die neue Regelung durch Änderungen im
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) voraussichtlich zum Jahresende
rechtlich bindend.
Er sei sehr froh, das man helfen könne, mehr Menschen mit Behinderung eine bessere Mobilität zu
ermöglichen, so Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee. Der Bundesverband der Contergangeschädigten
habe hier "konstruktive Anregungen" gegeben, die man "sehr schnell und lebensnah" habe umsetzen können.