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Donnerstag, 25. April 2024
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Einige Spielregeln sind zu beachten

Fußball-EM: Fan-Flaggen am Auto grundsätzlich erlaubt

Siehe Bildunterschrift
Grundätzlich Kouptsova-Vasic/Fotolia
erlaubt: Fan-Flagge am Auto
Wer zur Fußball-EM an seinem Auto im wahrsten Sinne des Wortes Flagge zeigen will, kann dies in Deutschland und den beiden Austragungsländern ganz legal tun. Ein paar Spielregeln sind aber zu beachten. Wie der ADAC meldet, bestehen die Eidgenossen darauf, dass Länderfähnchen nur an den hinteren Seitenscheiben befestigt werden. Bei Fahrten auf der Autobahn müssen die Fanflaggen abmontiert werden, da diese sich bei hohem Tempo lösen könnten und den nachfolgenden Verkehr gefährden würden.

An sich selbstverständlich sollte sein: Am Innen-Rückspiegel haben Wimpel und Maskottchen - ebenso übrigens wie "Wunderbäume", CDs und Kinderschuhe - nichts zu suchen. Dies ist nicht nur in der Sichtbehinderung begründet, sondern auch darin, dass die ständigen Bewegungen dazu führen, dass Autofahrer solche außerhalb des Fahrzeugs nicht mehr so reflexartig wahrnehmen.

Die rote Karte gibt es außerdem natürlich für Beschriftungen und sonstige Aufkleber an der Frontscheibe, den seitlichen vorderen Fenstern sowie auf den Leuchten. Grundsätzlich gilt für alle drei Nationen: Beim Anbringen von Fan-Artikeln darf die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden. Wer übermutig Fouls begeht, etwa großformatige Fahnen an langen Stangen aus dem Auto-Fenster hält, muss im Falle einer Schädigung Dritter mit harten Konsequenzen straf- und zivilrechtlicher Art rechnen.
text  Hanno S. Ritter
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