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Freitag, 29. März 2024
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Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht zur Entscheidung an

Urteil: Keine Verfassungsbedenken zum Handyverbot

Siehe Bildunterschrift
Handyverbot rotschwarzpdm/Fotolia
am Steuer ist verfassungskonform
Das Handyverbot am Steuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das geht aus einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Dem Verfahren lag der Fall einer Rechtsanwältin zugrunde, die bereits zum vierten Mal beim Telefonieren mit dem Handy im Auto erwischt worden war.

Im Hinblick auf die wiederholte Missachtung setzte das Amtsgericht die Geldbuße auf 240 Euro fest. Das Oberlandesgericht verwarf den hiergegen gerichteten Antrag der Beschwerdeführerin. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verbotsnorm des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung bestünden nicht. Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der sich die Dame immer wieder über das Verbot hinwegsetze, erscheine eine Erhöhung der Regelbuße um das 6-fache auch als schuldangemessen.

Damit wollte sich die Rechtsanwältin nicht abfinden und zog vor das höchste deutsche Gericht. Dort allerdings stieß sie auf taube Ohren. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde erst gar nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 18. April 2008, - 2 BvR 525/08 -).
text  Hanno S. Ritter
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